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11 Treffer585 msnur geltende Fassungen
InvFR 2018 Rz 270–2743.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…keiner Zinsabgrenzung, weshalb die davor bestehende Verpflichtung zur Meldung von Zinsen auf täglicher Basis entfallen kann. Rz 273: Von der beschränkten Steuerpflicht sind ab 1.1.2017 ausgenommen: (Stück)Zinsen, die nicht von natürlichen Personen erzielt werden, (Stück)Zinsen, die von Personen erzielt werden, die…

PV-Erlass Rz 110–1123.1.2.4. Übersicht
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Personen dürfen teilnehmen (nur natürliche Personen, Gemeinden und kleine Unternehmen dürfen die Kontrolle ausüben) | Eigene Rechtsform erforderlich? | Nein | Ja | Welche Rechtsform ist geeignet? | Vertrag gemäß § 16a Abs. 4 (ElWOG) ausreichend | Verein, Genossenschaft. Weitere Formen sind möglich. | Räumliche Grenze…

PV-Erlass Rz 136–1473.2.1.3.2. Allgemeines zu Körperschaften als Mitglieder
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

… 3 Abs. 1 Z 39 EStG 1988 nur auf natürliche Personen anwendbar ist, unterliegen sowohl Einkünfte aus der Überlassung der Energieerzeugungsanlagen als auch Einkünfte aus der Stromlieferung an die Energiegemeinschaft und der Einspeisung der elektrischen Energie in das öffentliche Netz der allgemeinen Körperschaftsteuerpflicht. 3.2…

InvFR 2018 Rz 84–902.1.5. Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Abs. 1 ImmoInvFG, dessen Anteile nicht einem öffentlichen Anlegerkreis angeboten werden. Dabei dürfen die Anteilscheine nicht von mehr als zehn Anteilinhabern, die der Verwaltungsgesellschaft für Immobilien bekannt sein müssen und die keine natürliche Personen sind, gehalten werden. Auf Immobilienspezialfonds im Sinne des § 1 Abs. 3…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…daher grundsätzlich keine Bindungswirkung an die gesellschaftsrechtlichen Vorgänge, weil aus dem Gesetzeswortlaut eine derartige Verknüpfung nicht abgeleitet werden kann; allerdings findet das steuerliche Wahlrecht dort seine Grenze, wo unternehmensrechtlich jedenfalls eine Schranke für die Rückzahlung von Einlagen besteht. Die Rückzahlung indisponibler Einlagen im Wege einer…

InvFR 2018 Rz 52–592.1.3. Alternativer Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…im Verhältnis zur Verwaltungsgesellschaft einheitlich durch einen gemeinsamen Vertreter ausgeübt werden (§ 163 Abs. 2 zweiter Satz InvFG 2011); soweit natürliche Personen Anteilsinhaber sind, muss die Investitionssumme mindestens jeweils 250.000 Euro betragen. Das gilt auch für Anteilinhaber die einer Gruppe von Anteilinhabern angehören (§ 163 Abs…

PV-Erlass Rz 14–152.1.1.2. Steuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…2. Steuerbefreiung Rz 14: Steuerfrei sind seit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022) ab der Veranlagung 2022 Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet (…

InvFR 2018 Rz 287–2993.2.2.1.2. Komponenten und steuerliche Behandlung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Der Abzug der Kapitalertragsteuer bei Ausschüttungen inländischer und ausländischer Fonds durch die inländische auszahlende Stelle gemäß § 95 Abs. 2 Z 1 lit. b EStG 1988 (inländisches Kreditinstitut) führt auch bei einer natürlichen Person, die den Fondsanteil in ihrem Betriebsvermögen hält, zur Endbesteuerung gemäß § 97 Abs…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…eine ständige Vertretung (einer internationalen Organisation) im relevanten Staat entsendet wurde; ein Grenzgänger ist und zB in einem Zug arbeitet, der zwischen den Staaten fährt (Sec. IV Rz 25 CRS-Kommentar). Bestätigt eine natürliche Person, dass sie in einem Dienstverhältnis zu einer internationalen (zB UN)…

GMSR Rz 43–467. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…nur dann bekannt sein, dass der behauptete Status unglaubwürdig oder nicht zutreffend ist, wenn das Gesamtvermögen im für den Kontoinhaber geprüften Jahresabschluss nicht innerhalb der zulässigen Grenzen liegt, oder wenn die Anmerkungen oder Fußnoten im geprüften Jahresabschluss einen Hinweis darauf geben, dass der Kontoinhaber in…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Die Personenumschreibung ist notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches. Bei natürlichen Personen hat die Bezeichnung des Bescheidadressaten durch Anführen seines Vor- und Zunamens zu erfolgen. Eine Adressierung "an die Erben nach H. M.", somit ohne Angabe der…