RIS AI
3 Treffer389 msnur geltende Fassungen
GMSR Rz 4–61.4. Zeitpunkt und Form der Meldung (§ 4 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Für diese Zwecke stellen die teilnehmenden Staaten den Finanzinstituten Informationen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Steueridentifikationsnummern bereit (Sec. I Rz 32 CRS-Kommentar). Nähere Informationen zu den Steueridentifikationsnummern in einzelnen teilnehmenden Staaten sind unter den folgenden Adressen abrufbar: https://www.oecd.org/tax/automatic…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

…in Höhe des fehlenden Evidenzkontenstandes zwingend die Eigenschaft einer Einkommensverwendung zu. 4.3. Führung und Vorlage der Evidenzkonten 4.3.1. Zeitliche Erfassung am Evidenzkonto Die Evidenzkonten nach § 4 Abs. 12 Z 3 und 4 EStG 1988 sind laufend zu führen und in geeigneter Form…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Bestandsnachweis), Datum der Gründung oder des sonstigen Zustandekommens und die Dauer des Bestandes, wenn dieser zeitlich begrenzt ist, nicht erforderlich ist die Bezeichnung der nach außen vertretungsbefugten Organe und jener Personen, die diese Organfunktionen ausüben. Die Eintragung kann direkt bei der Stammzahlenregisterbehörde mit dem Antragsformular…