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BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…Vermeidung einer nochmaligen Berücksichtigung der verdeckten Einlage im Stand der Innenfinanzierung diese zum Bilanzstichtag des Jahres 2016 im Ausmaß von 20.000 € zu vermindern. Beispiel 2: Der Gesellschafter verkauft seiner Körperschaft im Jahr 2016 ein unbebautes Grundstück um 60.000 €. Der gemeine Wert…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Dies schließt auch angemessene Maßnahmen mit ein, um seine Eigentums- und Kontrollstruktur zu verstehen. Damit ist gemeint, dass in Fällen eines indirekten wirtschaftlichen Eigentums der meldepflichtige Rechtsträger auch verstehen muss, woraus sich die Stellung seines indirekten wirtschaftlichen Eigentümers ableitet. Dabei stellt die Kenntnis über die…

InvFR 2018 Rz 231–2413.1.1.5.3. Daten zur Modifizierung der Anschaffungskosten bei Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…2012) angesetzt worden, (siehe dazu Rz 235 f) hat eine Korrektur der angesetzten Anschaffungskosten (gemeiner Wert zum 1.4.2012) aufgrund von Vorgängen, die die Anschaffungskosten verändert haben, durch die depotführende Stelle nicht zu erfolgen. Eine solche Korrektur aufgrund von Vorgängen, die die Anschaffungskosten vor…

KfzBStR 2021 Rz 1252–1258B.12.9. Voraussetzungen einer Vergütung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…vergütende Normverbrauchsabgabe | 9.673,42 Euro Rz 12591258: Abweichend zu obigen Ausführungen kann im Einzelfall der gemeine Wert eines Kraftfahrzeuges vom Antragsteller unter anderem mittels eines fundierten Gutachtens durch einen dazu befugten, allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen nachgewiesen werden. Randzahl 1259: derzeit frei

KfzBStR 2021 Rz 1260–1263B.12.9.3.1. Berechnung der Vergütung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…einer Übersiedlung vom Zulassungsbesitzer in das Ausland verbracht und ein Vergütungsantrag für die am Kraftfahrzeug noch verbliebene Normverbrauchsabgabe gestellt. Zum Zeitpunkt der Beendigung der Zulassung zum Verkehr im Inland hat das Kraftfahrzeug einen gemeinen Wert (Fahrzeugbewertungslisten-Mittelwert) in Höhe von 10.000 €. Dieser Wert…

KfzBStR 2021 Rz 665–670B.3.4.2. Tageszulassungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Abs. 8 NoVAG 1991 auf Tageszulassungen nicht anwendbar ist (siehe Rz 457). Bemessungsgrundlage ist der ohne Umsatzsteuerkomponente ermittelte gemeine Wert des Kraftfahrzeuges (siehe Rz 806 ff). Wird jedoch das Kraftfahrzeug vom Fahrzeughändler weiterhin nachweisbar nicht benutzt und kurze Zeit später fremdüblich im Inland verkauft, kann…

KfzBStR 2021 Rz 1209–1218B.12.4. Durchführung der Vergütung der Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Wird ein Kraftfahrzeug erst nach einer anderweitigen Verwendung dem begünstigten Zweck; in allen anderen Fällen (§ 3 Abs.1 Z 3 und Z 4 NoVAG 1991) zugeführt, so bemisst sich die Vergütung nachaus dem gemeinen Wert (ohne Umsatzsteuer- und Normverbrauchsabgabekomponente) im Zeitpunkt der Erfüllung der VergütungstatbeständeZulassung…

KfzBStR 2021 Rz 1271–1276B.12.10. Anwendungsfälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Kraftfahrzeug vom Verwender nachweislich und dauerhaft ins Ausland verbracht oder geliefert worden sein. Bemessungsgrundlage für die Vergütung ist der nachweisbare gemeine Wert im Zeitpunkt der dauerhaften Außerlandesbringung des Kraftfahrzeuges. Rz 1272a: Die Vergütung der Normverbrauchsabgabe nach § 12a NoVAG 1991 kann auch jener Person gewährt werden…

KfzBStR 2021 Rz 806–811B.5.3. Gemeiner Wert
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung des VwGH handelt es sich beim gemeinen Wert um eine fiktive Größe, welche nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen ist, wobei es diesbezüglich auf die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr angewandten Handelspreise (Listenpreise) ankommt (vgl…

GebR 2025 Rz 1287–129527.3.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Der Wert von auf bestimmte Zeit vereinbarten wiederkehrenden Leistungen ist nach § 15 BewG 1955 mit der Summe der Jahreswerte, jedoch ohne Abzug von Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen, höchstens jedoch mit dem Achtzehnfachen des Jahreswertes zu bewerten. Bei Bestandverhältnissen von unbestimmter Dauer mit einem sich…