…geplanten Änderungen weiterhin als manipulationssicher anzusehen ist (siehe auch Abschnitt 3.10.4.). 3.10.5.1. Verwendung eines Gutachtens durch mehrere Unternehmer § 21 Abs. 5 RKSV ermöglicht mehreren Unternehmern, dasselbe Gutachten ihrem Antrag auf Erlassung eines Feststellungsbescheides zugrunde zu legen. Dies gilt für Unternehmer…
…gebührenpflichtige Zeugnisse, amtliche Gutachten unterliegen nicht der Zeugnisgebühr. Von den hier genannten amtlichen Befunden ist die Befundaufnahme über die Nichtentrichtung von Gebühren gemäß § 34 GebG zu unterscheiden (siehe Rz 1700 ff). Zur Abgrenzung zwischen einem gebührenpflichtigen Befund und einem gebührenfreien Gutachten ist davon auszugehen, dass…
…Person, ist eine qualifizierte elektronische Signatur eines befugten Vertreters der juristischen Person ebenfalls akzeptabel (ErwGr 58 eIDAS-VO). 1.4. Mehrfachsignaturen Es ist technisch möglich, elektronische Dokumente durch mehrere Personen (hintereinander) elektronisch zu signieren bzw. siegeln, ohne dass dadurch die Gültigkeit der vorangegangenen Signaturen bzw…
…Gesamtsysteme, die durch mehrere Unternehmen im Sinn des § 21 RKSV verwendet werden, können zB auch in einer staatenübergreifenden Konzernstruktur ausgestaltet sein. Diesfalls hat das für die Feststellung der Manipulationssicherheit der inländischen Umsätze zu erstellende Gutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen die sicherheitstechnischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen, welche…
…ärztliche Zeugnisse und Bestätigungen, Befunde von privaten Sachverständigen Zu einer möglichen Gebührenpflicht "als Beilage" siehe Rz 360 ff. 10.13.4. Mehrere Zeugnisse in einer Schrift Rz 649: Werden in einer Schrift mehrere persönliche Eigenschaften oder Fähigkeiten oder tatsächliche Umstände einer oder mehrerer Personen vom…