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ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

… 11 Abs. 2 WGG). Rz 37: § 60 Abs. 1 BAO ist nicht so zu verstehen, dass in der zuständigkeitsbegründenden Norm das Wort "Abgabenbehörde" bzw. "Finanzamt" enthalten sein muss. Vielmehr geht es um die angesprochene Funktion. Daher können verschiedene Begriffe verwendet werden, wenn das Finanzamt Österreich…

ZustRL Rz 81–923. Zuständigkeitsregelungen in Abgabenvorschriften des Bundes
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…jene für die Zerlegung und Zuteilung der Bemessungsgrundlage an (§ 10 Kommunalsteuergesetz 1993). Rz 85: Weiters spielt der Begriff des für die Erhebung der Lohnsteuer zuständigen Finanzamtes auch im Zusammenhang mit der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge eine Rolle. Er kommt in diesem Zusammenhang abgesehen von …

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…1988 Abgabe der Kommunalsteuererklärung (Formular KommSt 1) Abgabe der Kommunalsteuererklärung im Fall der Schließung der einzigen Betriebsstätte in einer Gemeinde (Formular KommSt 2) Antrag auf Zuteilungsbescheid gemäß § 10 Abs. 5 KommStG 1993 nicht umfasst sind zB: Vertretung im Rahmen der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben…

ZustRL Rz 153–1603.21. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Abs. 4 Energieabgabenvergütungsgesetz). Diese Norm kann entweder eine Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. 3.24. Kohleabgabe Rz 156: Für die Erhebung der Kohleabgabe ist das für die Erhebung der Umsatzsteuer des Abgabenschuldners zuständige Finanzamt zuständig (§ 6 Abs. 5 Kohleabgabegesetz). Diese…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…