…(1) Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, Kosten und andere Geldleistungen im Sinne des § 2 Abs. 1 ZollR-DG sowie für alle diese Abgaben durch Erlag eines Geldbetrages zu leistende Sicherheiten (Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union…
…Mitarbeiter-)Funktionen, Wirtschaftsgüter und Risiken festzustellen sind; In einem zweiten Schritt ist sodann der fremdübliche Gewinn durch Ansatz fremdüblicher Entgelte zu ermitteln, wie sie auch im Fall verbundener Unternehmen (Art. 9 OECD-MA) anzusetzen wären - sofern nicht bei unternehmensinternen Leistungen lediglich eine Aufwandszuordnung zulässig ist.
…sondern auch an jeglichem Ergänzungskapital, wenn das daraus dem jeweiligen Investor zu leistende Entgelt - so wie eine Dividendenausschüttung an die das Eigenkapital aufbringenden Aktionäre - steuerlich nicht abzugsfähig ist (AOA Report 2008 Z I/136). Auf österreichischer Seite würde damit in die Dotationsberechnungen auch Kapital aus…
…sind (OECD-MK Art. 7 Z 37 ff idF vor 2010). Ein österreichisches Produktionsunternehmen, das an seine deutschen Vertriebsbetriebsstätten unterstützende Rechtsberatung leistet, wird daher lediglich die aufgelaufenen Kosten in Rechnung stellen. Die Belastung der Betriebsstätte mit Dienstleistungsentgelten wäre aber unzulässig, wenn die Dienstleistungskosten bereits in…
…Kraftfahrzeuges durch ein inländisches Leasingunternehmen (Tatbestand des Fahrzeughändlers§ 1 Z 2 NoVAG 1991 enthaltenewird erfüllt). Auch in diesen Fällen wird die Normverbrauchsabgabe nichtzunächst neben der zu leistenden Erwerbsteuer fällig, womit weder die Erwerbsteuer Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer, für das (kaufende) Leasingunternehmen istder Normverbrauchsabgabe…
…der Feststellungsbescheid nur für jene Betriebe, in denen das Gesamtsystem verwendet wird. Wird das System in einem Betrieb nicht für alle Barzahlungen für die Lieferungen und sonstigen Leistungen des Betriebes verwendet, so wirkt der Bescheid nur für jene Barzahlungen, für die das Gesamtsystem verwendet wird…
…der formell nicht anwendbaren Liebhabereigrundsätze im Bereich der Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts bestehen in Fällen, bei denen zum Selbstkostenpreis ausschließlich an die eigenen Mitarbeiter und ohne Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Leistungen erbracht werden, die von vornherein nicht auf Einnahmenerzielung ausgerichtet sind…