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KfzBStR 2021 Rz 206–212A.3.6.1.2. Nachweisdokumente
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

A.3.6.1.2. Nachweisdokumente Rz 206: Für den Nachweis des Vorliegens einer Behinderung können je nach Gesetz und Rechtslage verschiedene Dokumente vorgelegt werden. Im Wesentlichen sind dabei relevant: Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff…

KfzBStR 2021 Rz 290–301A.3.6.3.3. Verfahren - Rechtslage seit 1. Dezember 2019
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…bzw. der Zeitpunkt, in dem das Ansuchen gestellt wird (siehe Rz 290 sowie Rz 293). Beispiel: Am 1. Oktober 2020 stellt eine Person mit Behinderung einen Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses gemäß §§ 40 ff BBG mit der Eintragung der Unzumutbarkeit der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel…

KfzBStR 2021 Rz 247–255A.3.6.2.2.1. Erwerb beim inländischen Fahrzeughändler
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…in Kenntnis setzen." Rz 250: Da die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen geprüft und dokumentiert werden muss, ist dem Fahrzeughändler der Nachweis der Behinderung durch eine Eintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" oder der "Blindheit" im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff BBG oder einen gültigen Parkausweis gemäß …

KfzBStR 2021 Rz 213–218A.3.6.1.2.2. Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…2.3. Feststellung im Sinne des § 36 Abs. 2 Z 3 Bundesbehindertengesetz (BBG) Rz 217: Durch das Gutachten eines Arztes des zuständigen Landesinvalidenamtes konnte die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung festgestellt und nachgewiesen werden. Diese Möglichkeit des Nachweises gemäß § 36 Abs. 2…

KfzBStR 2021 Rz 200–205A.3.6. Menschen mit Behinderungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Benutzung des Kraftfahrzeuges Rz 201: Voraussetzung für alle Befreiungen ist die vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges durch den Menschen mit Behinderung zur persönlichen Fortbewegung. Die vorwiegende Verwendung muss zur Erlangung der Befreiung glaubhaft gemacht werden (z.B. Bejahung einer diesbezüglichen außergewöhnlichen Belastung im Rahmen der Einkommensteuer…

KfzBStR 2021 Rz 1404–1412C.2.2.3. Kraftfahrzeuge mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen (§ 2 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…oder Anhängers an einen anderen Ort erforderlich sind. Näheres zur allgemeinen kraftfahrrechtlichen Definition von Überstellungsfahrten und Überstellungskennzeichen siehe Rz 32 f. C.2.2.3.3. Missbräuchliche Verwendung von Probefahrt- und Überstellungskennzeichen Rz 1408: Die Steuerbefreiung stellt nicht auf ein bestimmtes Ausmaß der Verwendung ab…

KfzBStR 2021 Rz 58–65A.2.3.7. Widerlegung der Standortvermutung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…63: DerIm Rahmen der Gesamtbetrachtung ist der Gegenbeweis istjedenfalls dann als erbracht anzusehen, wenn sich hinreichende Anhaltspunkte ergebendas Kraftfahrzeug weitaus überwiegend im Ausland verwendet wird. Dabei macht es keinen Unterschied, dassob das Kraftfahrzeug beiüberwiegend betrieblich oder privat genutzt wird. Dass mit einem Kraftfahrzeug regelmäßig (z…

KfzBStR 2021 Rz 679–687B.3.6. Befreiung für Menschen mit Behinderungen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…die Beurteilung der begünstigten Nutzung zur kurzfristigen Vermietung kann unter anderem Folgendes als Indiz gewertet werden: eine Prognoserechnung über die zukünftige Geschäftstätigkeit Anmietungsmöglichkeiten Werbemaßnahmen Fahrtenbuch Versicherungen für das betreffende Kraftfahrzeug etc. Wird ein Kraftfahrzeug nach dem Erwerb mehrere Monate nicht vermietet, sind keine entsprechenden Vermietungsbemühungen…