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15 Treffer526 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 938–948B.6.1.9. Vergütung des Umsatzsteueranteils in Höhe von 16,67%
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…nur einmal vorgenommen werden (keine Mehrfachvergütung). B.6.1.9.2. Anwendungsfälle Rz 940: Hauptanwendungsfall der Vergütung nach § 6 Abs. 9 NoVAG 1991 sind Leasingfahrzeuge, da diese im Rahmen eines Leasinggeschäfts oder eines allfälligen späteren Verkaufs durch das Leasingunternehmen selbst für umsatzsteuerpflichtige Rechtsgeschäfte verwendet werden.…

KfzBStR 2021 Rz 829–833B.5.4.3. Tageszulassungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…nach § 1 Z 1 NoVAG 1991 aus. Das Entgelt für die Fahrzeuglieferung ist der Normverbrauchsabgabe und der Umsatzsteuer zu unterziehen. Demgegenüber ist der Unternehmer B mit seiner Leistung (Werklieferung) umsatzsteuerpflichtig, löst damit aber keinen weiteren (zweiten) normverbrauchsabgabepflichtigen Vorgang aus. Randzahlen 834 bis 899: derzeit frei

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…nicht konkretisierten Dienstleistungen des Gutscheinausstellers berechtigen, stellt noch keinen steuerbaren Vorgang iSd UStG 1994 dar. Das Entgelt für die Veräußerung eines solchen Wertgutscheines unterliegt nicht der Anzahlungsbesteuerung. Es handelt sich hier steuerlich weder um einen Ertrag noch einen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang, sondern der Wertgutschein wird als…

KfzBStR 2021 Rz 1252–1258B.12.9. Voraussetzungen einer Vergütung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Lieferung des Neufahrzeuges an die Privatperson in Italien stellt eine innergemeinschaftliche Lieferung dar (siehe Rz 414 ff) und ist daher in Österreich nicht umsatzsteuerpflichtig. Da für das Kraftfahrzeug ein Vorsteuerabzug bestand, ist zudem auch keine ursprüngliche Umsatzsteuer im Verkaufspreis enthalten. Ermittlung Bemessungsgrundlage: | Veräußerungspreis inkl…

PV-Erlass Rz 56–582.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…wobei keine staatliche Investitionsförderung gewährt wurde) nach Rechtslage von 1.1.2024 bis 31.3.2025: | Kaufpreis | 30.000,00 | Vorsteuer: 0,00 | Kosten Herstellung Betriebsbereitschaft | + 3.000,00 | Vorsteuer: 0,00 | Einspeisung 14.000 kWh à 10…

VPR 2021 Rz 521–5244.1.4. Umsatzsteuerliche Sekundärberichtigungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…1994 bildet somit in diesen Fällen die Rechtsgrundlage für die Nachforderung von Umsatzsteuer als Folge einer Verrechnungspreiskorrektur. Eine allfällige Sekundärberichtigung durch Ansatz von Verrechnungspreisforderungen und Verrechnungspreisverbindlichkeiten führt daher zu keiner Änderung der Bemessungsgrundlage gemäß § 16 UStG 1994. Beispiel 1: Eine österreichische Bank zahlt der kanadischen…

PV-Erlass Rz 151–1543.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

3.2.2. Umsatzsteuer Rz 151: In wirtschaftlicher Betrachtungsweise kommt es sowohl im Falle des Überschuss- als auch des Volleinspeisers zu einer Lieferung von Elektrizität durch den umsatzsteuerpflichtigen Eigentümer der Energieerzeugungsanlage an die EEG. Unter den Voraussetzungen des § 2 Z 2 UStBBKV schuldet diesfalls die…

PV-Erlass Rz 26–312.1.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…000,00 | Vorsteuer: 0,00 | Kosten Herstellung Betriebsbereitschaft | + 3.000,00 | Vorsteuer: 0,00 | Einspeisung 20.000 kWh à 10 Cent | 2.000,00 | USt: 400,00 Aufgrund des Nullsteuersatzes ergibt sich für die Anschaffungskosten keine abziehbare Vorsteuer…

KfzBStR 2021 Rz 400–404B. Normverbrauchsabgabe (NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…sie nach außen hin selbstständig auftreten. Zivilrechtliche Rechts- oder Geschäftsfähigkeit ist nicht erforderlich. Anderseits gibt es keine Unternehmereigenschaft kraft Rechtsform: Auch Personengesellschaften und juristische Personen sind nur Unternehmer, wenn sie mit Leistungen an Dritte im Wirtschaftsleben in Erscheinung treten (VwGH 17.3.1976, 0999/75…

PV-Erlass Rz 612.2.2.5. Körperschaften öffentlichen Rechts - Betrieb gewerblicher Art
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Betrieb gewerblicher Art "Kindergarten" zuzurechnen. Es steht der volle Vorsteuerabzug für die Errichtung und den Betrieb der Anlage zu (von 1.1.2024 bis 31.3.2025 kann der Nullsteuersatz zur Anwendung kommen, weshalb es im Zusammenhang mit der Errichtung keinen Vorsteuerabzug gibt). Die Umsatzsteuerschuld…

KfzBStR 2021 Rz 405–410B.1.1.2. Lieferung von im Vergütungsverfahren befreiten Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Damit ergibt sich, dass bei der Lieferung eines Kraftfahrzeuges, welches durch den Erwerber als Vorführkraftfahrzeug genutzt werden soll, keine Steuerpflicht nach § 1 Z 1 NoVAG 1991 gegeben sein kann,. Die Pflicht zur Leistung der Normverbrauchsabgabe entsteht jedoch bei Zulassung eine Steuerpflicht nach § 1 Z 3…

ZustRL Rz 40–462.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Körperschaft- oder Umsatzsteuer beziehen. Dies betrifft allerdings nur Fälle, in denen zuvor noch keine Steuernummer erteilt worden ist, alle übrigen in § 120 BAO geregelten Anzeigepflichten (zB betreffend die Änderung oder den Wegfall der persönlichen Abgabepflicht) sind an das zum Zeitpunkt der Anzeige jeweils zuständige Finanzamt…

ZustRL Rz 130–1323.5. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Personenvereinigung oder Vermögensmasse in erheblichem Umfang privatwirtschaftlich organisiert und ausgerichtet ist und eine Steuerbefreiung zur größeren Wettbewerbsverzerrungen führen könnte. Die Zulassung eines Fiskalvertreters ist in § 27 Abs. 8 letzter Satz UStG 1994 keinem bestimmten Finanzamt zugewiesen. Zuständig ist das Finanzamt Österreich aufgrund von § 60 Abs…

KfzBStR 2021 Rz 1400–1403C.2. Steuerbefreiungen (§ 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…ist diese Voraussetzung nur erfüllt, wenn das Kraftfahrzeug zu mehr als 80% für den bezeichneten Zweck verwendet wird. Die Steuerbefreiungen werden, falls bei den jeweiligen Befreiungstatbeständen keine Sonderregeln zur Anwendung kommen, grundsätzlich durch Unterlassung der Selbstberechnung (konkludent) geltend gemacht. Die Anwendung einer Steuerbefreiung auf ein…

2025-1.035.238Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer - Stand 1. Jänner 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.035.23817.12.2025

Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs. 2 Z 1 UStG 1994) - Stand 1. Jänner 2026 | Name des Luftverkehrsunternehmers | Sitz des Unternehmens | ABC Bedarfsflug…