2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6 …dass keine abweichenden Eigentumsverhältnisse, Stimm-, oder Kontrollrechte bzw. relevante Nominee-Vereinbarungen gemäß § 2a WiEReG vorliegen.
Wurde aufgrund der Meldebefreiung keine Meldung abgegeben, obwohl diese gemäß § 6 WiEReG wegfällt, da eine andere natürliche Person direkt oder indirekt Kontrolle auf die Geschäftsführung ausübt, liegt eine Pflichtverletzung gemäß…