…Rz 486: Die Bestimmung des § 5 Abs. 3 FMV 2015 sieht die Möglichkeit vor, gewisse Fonds, für die keine Jahresmeldung vorgenommen wurde, dennoch als Meldefonds zu behandeln, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Rz 487: Dazu müssen registrierte Verwaltungsgesellschaften (§ 2 Abs. 1 FMV 2015) für Fonds…
…61 Abs. 1 Z 5 bis 8 BAO fallen und denen noch keine Steuernummer bekanntgegeben worden ist (§ 60 Abs. 2 Z 5 BAO). Das Finanzamt Österreich ist demnach dafür zuständig, Anträge inländischer Unternehmer auf Erstattung der Vorsteuer durch einen anderen EU-Mitgliedstaat entgegenzunehmen. Es ist…
…die entstandene Gebührenschuld iSd § 17 Abs. 5 GebG (siehe Rz 1099 ff) nicht auf. Eine Erstattung der Gebühr ist daher nicht vorgesehen. Der Widerruf der gerichtlichen Bewilligung (§ 200 Abs. 1 ABGB) erfolgt hingegen mit rückwirkender Kraft (ex tunc) und ist gemäß § 295a BAO zu berücksichtigen…
1.3. Grundzüge des Besteuerungskonzepts 1.3.1. Durchgriffs- oder Transparenzprinzip Rz 13: Investmentfonds und Immobilienfonds im steuerlichen Sinn sind keine Steuersubjekte. Dementsprechend werden die Erträge des Investment- oder Immobilienfonds - wie bei Miteigentum - direkt den Anteilinhabern zugerechnet. Ein Anteil an einem Investmentfonds liegt nur dann…
…Rückzahlungsantrag via Telefax, somit auf eine unzulässige Art eingebracht, ist dieser rechtsunwirksam. Daraus folgt auch, dass kein durch ein Mängelbehebungsverfahren im Sinne des § 85 BAO behebbares Formgebrechen vorliegt, zumal sich diese Bestimmungen nur auf schriftliche Eingaben der Parteien beziehen (VwGH 27.11.2003, 2002/06…
…festgesetzt, sofern die zuständigen Behörden in den "Terms of Reference" keine abweichende Regelung treffen. Der Vorsitzende erhält ein um 10 Prozent höheres Honorar. Die Erstattung der Aufwendungen der Mitglieder der Schiedsstelle ist auf die Höhe der üblichen Erstattungen für hochrangige Bedienstete des Vertragsstaates begrenzt, bei…
…des Ausgleichs im Rahmen der Veranlagung offen bzw kann auf Antrag deren Erstattung gemäß § 240 Abs. 3 BAO erfolgen, weil sie in diesem Fall zu Unrecht einbehalten wurde. Für die Rückerstattung gemäß § 240 Abs. 3 BAO ist - so keine Spezialzuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe nach …
…3 BAO besteht keine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe, wenn dieses zwar für den Abzugsverpflichteten, nicht aber für den Empfänger der Einkünfte zuständig ist). 3.1.6.2. Anrechnung und Erstattung der Abzugsteuer aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten Rz 104: Macht der Abgabepflichtige…
…vertragliche Gestaltung stellt dabei lediglich den Ausgangspunkt einer dafür notwendigen Verrechnungspreisanalyse dar. Bei dieser Verrechnungspreisanalyse gilt grundsätzlich der rechtliche Eigentümer als Eigentümer des immateriellen Werts. Weicht das tatsächliche Verhalten von den vertraglichen Gestaltungen ab oder gibt es keine schriftlichen Verträge, so ist das wirtschaftliche Eigentum (…
…1 InvFG 2011 stellen ausgeschüttete Erträge aus Einkünften iSd § 27 EStG 1988 abzüglich der damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen auf Fondsebene beim Anteilinhaber steuerpflichtige Einnahmen dar. Rz 159: Soweit keine tatsächliche Ausschüttung erfolgt oder nicht sämtliche Erträge ausgeschüttet werden, gelten mit Auszahlung der Kapitalertragsteuer gemäß …
…korrigiert werden kann (siehe Rz 477 ff). Enthält die Ausschüttung steuerfreie Erträge oder Erträge, die keine Einkünfte im Sinne des EStG 1988 sind, kann die Meldung der steuerlichen Daten der Ausschüttung im Rahmen der Jahresmeldung "nachgeholt" werden, womit die volle Steuerpflicht der Ausschüttung durch eine…
…Der Abzugsverpflichtete hat bei Erbringung des Selbstnachweises die vorgenommene Besteuerung zu korrigieren, demnach die KESt zu erstatten oder nachzubelasten und die Anschaffungskosten entsprechend anzupassen, solange keine Realisierung des Fondsanteils stattgefunden hat. Auf Verlangen des Anteilinhabers hat der Abzugsverpflichtete die verspätete oder korrigierte Jahresmeldung als einen…
…Den steuerlichen Vertreter trifft nur die Verantwortung hinsichtlich der eingemeldeten Daten und nicht hinsichtlich des Berechnungsergebnisses. Die OeKB trifft keine Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung der gemeldeten Daten. Aus diesen eingemeldeten Daten errechnet sie in weiterer Folge mit einem eigenen Meldetool die steuerliche Behandlung der Erträge…
…der Beitragsstellung bewertet werden, wobei die wechselseitige Risikoteilung sowie die Art und der Umfang der entsprechenden von den KVV-Teilnehmern erwarteten Vorteile zu berücksichtigen sind (Z 8.25 OECD-VPL). Es bestehen keine Bedenken, nur die Kosten ohne Gewinnaufschlag zu verrechnen, wenn die Differenz zwischen…
…sinkt der Wert des Anteils in genau dieser Höhe. Soweit dem Sinken des Wertes steuerpflichtige Erträge gegenüberstehen, ergeben sich keine Probleme. Bei steuerfreien Teilen steht das Absinken des Wertes in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit den steuerfreien Erträgen. Für Anschaffungen nach dem Fondsgeschäftsjahresende ist der Buchwert…
…Betriebstätte einzustufen ist - durch das Betriebsstättenfinanzamt, sei es sonst im Erstattungsweg durch das Finanzamt Österreich (§ 60 Abs. 2 Z 2 BAO). 4.1.4.3. Unentgeltliche konzerninterne Leistungen Rz 524: Werden Lieferungen oder sonstige Leistungen zwischen Konzernunternehmern unentgeltlich erbracht, liegt kein Anwendungsbereich des § 4 Abs…
…90 BAO - sinngemäß im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, soweit sie im Verfahren der belangten Abgabenbehörde gelten. 2.2. Amt für Betrugsbekämpfung Das Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) ist keine Abgabenbehörde im Sinne des § 49 Z 1 BAO. In Vollziehung der Normen des FinStrG wird das ABB…
…September 2020 erstmalig zugelassen wurden, für die allerdings keine CO2-Emissionswerte nach der Verordnung (EU) 2017/1151 ermittelt wurden (z.B. auslaufende Serien): für die ersten 24 Kilowatt der eingetragenen Leistung je Kilowatt: 0 Euro, für die weiteren 66 kW: 0,65 Euro/kW, für…
…Eine Anrechnung oder Erstattung der jeweiligen ausländischen Quellensteuern kommt in solchen Fällen nicht mehr in Betracht. Rz 546: Bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die nicht von § 27 Abs. 2 Z 1 lit. a bis c EStG 1988 erfasst sind, besteht keine Möglichkeit einer vereinfachten Vorgehensweise gemäß…
…von Ferialpraktikanten und die Feststellung der Gegenseitigkeit im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland wird aufgehoben, da in Deutschland Ferialpraktikanten nicht steuerbefreit sind. Im Verhältnis zu Deutschland besteht somit kein Gegenseitigkeitsverhältnis im Sinne von § 3 Abs. 1 Z 12 EStG 1988. Der Erlass des BMF vom 23…