…Grundsatz "Keine Buchung ohne Beleg" geachtet. Beispiele möglicher Geschäftsvorfälle sind: Das Vermögen oder die Schulden verändern sich. Geld wird eingenommen oder ausgegeben. Ein Ereignis führt zu Aufwand oder Ertrag. Der Weg der Geschäftsvorfälle in den Büchern und Aufzeichnungen soll - ausgehend von der Ersterfassung und Aufzeichnung…
…Begünstigung für mobile Gruppen fallen. 7. Sanktionen 7.1. Manipulation von Aufzeichnungssystemen Wer vorsätzlich abgaben- oder monopolrechtlich zu führende Bücher, Aufzeichnungen oder Aufzeichnungssysteme, die automationsunterstützt geführt werden, durch Gestaltung oder Einsatz eines Programms, mit dessen Hilfe Daten verändert, gelöscht oder unterdrückt werden können, verfälscht, begeht…
…die Geschäftsvorfälle spätestens gleichzeitig mit der Belegerstellung erfasst werden und keine Registrierkassenpflicht besteht. Die Aufbewahrungsfrist beträgt grundsätzlich sieben Jahre (§ 132 BAO), gerechnet vom Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg ausgestellt wurde. Die Durchschrift (Zweitschrift) zählt zu den zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörigen Belegen (…
…daraus die steuergesetzliche Verpflichtung, die Bücher so zu ergänzen, dass eine steuerrechtliche Gewinnermittlung mit fremdvergleichstauglichen Daten ermöglicht wird. Rz 405: Ergänzend statuiert § 131 Abs. 1 Z 5 BAO die Verpflichtung, die zu den Büchern oder Aufzeichnungen gehörigen Belege derart geordnet aufzubewahren, dass die Überprüfung der…
…3294). Sie entbindet zugleich aber nicht davon, dass während einer Außenprüfung oder sonst über Anforderung durch das Finanzamt zusätzlich zu der EU-TPD weitere Informationen und Unterlagen vorzulegen sind (Z 18 des Anhangs zur Ratsentschließung). Rz 414: Als Bücher und Aufzeichnungen im Sinn von §§ 124…
…Grundlagen nachvollziehbar darzustellen. Rz 496: Wird die Fondsbuchhaltung im Ausland geführt, ist darauf zu achten, dass die Bücher und Aufzeichnungen auf Verlangen der Abgabenbehörde innerhalb einer angemessenen Frist in das Inland zu bringen sind; auf § 131 BAO wird verwiesen. Die Aufbewahrungspflicht für die Portfoliogeschäfte und…