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KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…als dauernder Standort eines Kraftfahrzeuges der Hauptwohnsitz des Antragstellers gilt; bei Kraftfahrzeugen von Unternehmungen der Ort, von dem aus der Antragsteller über das Kraftfahrzeug hauptsächlich verfügt. Für Kraftfahrzeuge mit ausländischer Zulassung normiertAls Verwender im Sinne des § 82 Abs. 8 KFG 1967 den dauernden Standortist - unter…

KfzBStR 2021 Rz 58–65A.2.3.7. Widerlegung der Standortvermutung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…RechtsprechungVerwender des Kraftfahrzeuges eine Privatperson, muss zur Erbringung des Gegenbeweises konkret dargelegt werden, dass in einer Gesamtbetrachtung der Verhältnisse dauerhaft hauptsächlich von einem bestimmten Ort im Ausland über das Fahrzeug verfügt wird (VwGH zum Erfordernis16.6.2021, Ra 2018/16/0171; VwGH 21.9.2006…

KfzBStR 2021 Rz 1419–1426C.2.2.9. Emissionsfreie Antriebsarten (§ 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…ist. Bei Kraftfahrzeugen von Unternehmen gilt als solcher jener Ort, von dem aus über das Kraftfahrzeug hauptsächlich verfügt wird. Eine hauptsächliche Verfügung über ein Kraftfahrzeug von zwei Orten aus ist allerdings denkunmöglich. Die Steuerpflicht entsteht ab dem Tag der Änderung der Verhältnisse (§ 4 Abs. 3…

KfzBStR 2021 Rz 100–108A.3. Steuerübergreifende Befreiungen von Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A.3. Steuerübergreifende Befreiungen von Kraftfahrzeugen Die Befreiungsbestimmungen in diesem Abschnitt verfolgen in den drei angesprochenen Steuergesetzen den selben Zweck und sind ähnlich formuliert, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass sie gleich auszulegen sind und zum selben Ergebnis führen. A.3.1. Emissionsfreie Antriebsarten Rz…