…91/15/0121). Nicht beschwerdebefugt sind beispielsweise: nicht mit Abgabenbescheid in Anspruch genommene Gesamtschuldner (zB VwGH 19.9.2001, 2001/16/0253), nicht mit Haftungsbescheid in Anspruch genommene Haftungspflichtige (zB VwGH 27.4.1994, 92/13/0016), lediglich zivilrechtlich gegenüber dem Abgabepflichtigen regresspflichtige Personen (vgl…
…Schrift oder ein Rechtsvorgang sachlich von der Gebührenpflicht ausgenommen, so kann weder von einem in Betracht kommenden Gebührenschuldner noch von einem Haftungspflichtigen eine Gebühr gefordert werden. Rz 23: Sind Gebührenbefreiungen für die Behörde nicht eindeutig erkennbar, so bedarf es eines entsprechenden Hinweises der Partei im…
…241 Abs. 3 BAO). Rz 697: Wurde die Gebühr zu Unrecht nicht entrichtet, ist sie mit Bescheid gemäß § 202 BAO gegenüber dem abgabenrechtlichen Haftungspflichtigen (Rechtsträger der Zulassungsstelle) geltend zu machen. 10.14.4. Haftung für die Gebühr Rz 698: Nach § 14 TP 15 Abs. 3…
…BAO geltend gemacht. Dadurch wird der in Anspruch genommene Haftende zum Gesamtschuldner der Abgabe. 24.2. Kreis der haftungspflichtigen Personen Rz 1198: Das GebG bestimmt zwei Personengruppen zu Haftenden der Rechtsgebühren: Die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen, die nicht Gebührenschuldner (siehe Rz 1176 ff) gemäß § 28…
…kann die Gebühr nicht vom Haftenden (Bürgen) gefordert werden. Es entsteht in diesem Falle keine Gebührenschuld, sodass der Bürge auch nicht als Haftungspflichtiger zur Gebührenentrichtung herangezogen werden kann (siehe auch Rz 1195). 27.4.4. Gebührenbefreiungen Rz 1432: Auf Grund des § 33 TP 7 Abs…
…Parteien sind solche gemäß § 78 BAO, somit insbesondere im Abgabenverfahren: der Abgabepflichtige (§ 77 BAO, zB auch ein Gesamtschuldner); der Haftungspflichtige; diesem steht auch die Akteneinsicht in Abgabenakten des Primärschuldners zu (VwGH 27.2.1995, 94/16/0275); diejenigen, an die ein Feststellungsbescheid ergeht (§ 191 Abs…
…ua. Beschwerdevorentscheidungen) getroffen werden. Solche Entscheidungen wirken für und gegen die gleichen Personen wie der angefochtene Bescheid. Ein Erkenntnis (des Verwaltungsgerichtes) über das Bestehen einer Abgabenschuld, das auf Grund einer vom Haftungspflichtigen nach § 248 BAO eingebrachten Bescheidbeschwerde ergeht, wirkt auch für und gegen den Abgabepflichtigen (…