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12 Treffer505 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 1219–1251B.12.5. Nachweis über die Höhe des Vergütungsanspruchs
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…zur Kompensation der Einlage (z.B. anhand der "Eurotax-Notierung") und andererseitsSteuerpflicht mit dem Vergütungsanspruch kommt (siehe Rz 1217 über), ist für die HöheGeltendmachung des ursprünglich angewendeten Steuersatzes (Rechnung, Bescheinigung) erforderlichVergütungsanspruchs die für die Anmeldung vorgenommene Fahrzeugbewertung ausreichend. B.12.6. Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) und Sperre…

KfzBStR 2021 Rz 1260–1263B.12.9.3.1. Berechnung der Vergütung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…(ohne USt und NoVA) | | 160.815,79 Euro Berechnung Steuersatz: (274 - 90) / 5 = 36,8% --> Höchststeuersatz = 32% ** 1,52 ergibt sich aus 20% Umsatzsteuer und 32% Normverbrauchsabgabe Berechnung Malus: (274 g/km - 250 g/km) = 24 g/km x…

InvFR 2018 Rz 210–2133.1.1.4.4. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…bildet der gesamte ausgeschüttete Betrag die Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung. Der Anleger hat die ausgeschütteten Erträge im Jahr des Zuflusses in seine Einkommensteuererklärung aufzunehmen. Die Besteuerung erfolgt mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 gesondert neben dem übrigen Einkommen in…

KfzBStR 2021 Rz 1427–1432C.2.3. Kraftfahrzeuge mit Wechselkennzeichen (§ 2 Abs. 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…18,60 Euro. Es ist der höhere Steuerbetrag für den Oldtimer von 45,83 Euro (inkl. Erhöhung um 20%) zu entrichten. Rz 1432: Wird zu einem bereits zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeug ein weiteres Kraftfahrzeug, für das ein niedrigerer oder gleicher Steuersatz zutrifft, unter einem Wechselkennzeichen…

InvFR 2018 Rz 247–2483.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…2 Z 2 lit. b EStG 1988 ausgezahlt, sind sie vom Steuerpflichtigen in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen und im Veranlagungsweg mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu besteuern. Der Veräußerungsgewinn bemisst sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis (Rücknahmepreis) des…

InvFR 2018 Rz 324–3253.2.2.4.6. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei ausländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…unter der Kennzahl 949, 950 bzw. 951 einzutragen, die Besteuerung erfolgt mit dem besonderen Steuersatz von 27,5%. Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten jeweils zum 31.12. als zugeflossen. Ermittlung des ausschüttungsgleichen Ertrages X1: 90% der Differenz Rücknahmepreis 1.1. zu 31.12. sind 4,5…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…12 EStG 1988 dargelegten Kriterien zu bestimmen (dazu auch schon Abschnitt 1.2.1.). Die Rechtsfolgen unterscheiden sich je nachdem, ob es sich bei den Anteilsinhabern um natürliche Personen oder um Körperschaften handelt: Während offene Ausschüttungen bei natürlichen Personen dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…Einkünften) oder, wenn angegeben, des höchsten aufgrund des Abkommens erhobenen Steuersatzes zu beschränken. Konnten die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten in einem Fall keine Verständigungslösung über eine Frage betreffend die Voraussetzungen für die Anwendung einer Bestimmung des Abkommens erzielen (im Folgenden als Schwellenfrage bezeichnet), wie zum…

KfzBStR 2021 Rz 1000–1006B.6.2.2.6. Rechtslagen von 1. Juni 1996 bis 30. Juni 2008
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…6. Rechtslagen von 1. Juni 1996 bis 130. JuliJuni 2008 Rz 1000: Der Steuersatz in Prozent errechnet sich nach den folgenden Formeln: für Benzinfahrzeuge: [Grafik]   für Dieselfahrzeuge: [Grafik]   Die errechneten Prozentsätze sind kaufmännisch auf volle Prozentsätze zu runden (daher bis 0,49 abrunden…

KfzBStR 2021 Rz 963–968B.6.2.2.2. Rechtslage ab 1. Jänner 2021
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…2021 Rz 963: Für andere Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Pkw, Kombi, Vans) errechnet sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel: [Grafik]   Die errechneten Prozentsätze sind kaufmännisch auf volle Prozentsätze zu runden (daher bis 0,49 abrunden, ab 0,50 aufrunden). Der Höchststeuersatz beträgt…

KfzBStR 2021 Rz 1518–1525C.5.2.3. Alle übrigen Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…kg → 8 Tonnen b. höchstes zulässiges Gesamtgewicht 8.050 kg → 9 Tonnen Rz 1522: Der Steuersatz beträgt pro Monat für jede Tonne höchstes zulässiges Gesamtgewicht: bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 Tonnen 1,55 Euro, mindestens 15 Euro, bei…

KfzBStR 2021 Rz 1500–1504C.5. Steuersatz (§ 5 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…L3e, L4e und L5e (Krafträder) mit einem Erstzulassungsdatum nach dem 30seit 1. SeptemberOktober 2020, werden auf Basis einer neuen Bemessungsgrundlage und eines neuen Steuersatzes besteuert. Bei den sonstigen Kraftfahrzeugen gilt weiterhin die bis 30. September 2020 gültige Rechtslage. Davon ausgenommen sind seit 1. Jänner 2023…