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ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…146a und § 146b BAO). Unabhängig von den in § 54 BAO vorgesehenen Befugnissen kann ein Finanzamt ein Organ eines anderen Finanzamtes mit der Vornahme einer Außenprüfung beauftragen, weil § 148 Abs. 1 BAO die Beauftragung nicht auf die "eigenen Organe" der jeweiligen Abgabenbehörde einschränkt; die Zuständigkeit des…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…selbst, sondern kann durchaus auch außerhalb derselben getätigt werden, sofern nur ein örtliches Naheverhältnis zwischen der Umsatzausführung und der Räumlichkeit besteht (zB bei einer Tankstelle mit Tankwarthaus oder in Verbindung mit einer Gemischtwarenhandlung oder einem Gasthaus, bei Verkäufen von vor dem Geschäftslokal ausgestellten Waren, bei…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…2001/16/0472 bis 0475; VwGH 23.2.2006, 2003/16/0119 bis 0121), somit beispielsweise bei (sachlicher oder örtlicher) Unzuständigkeit der Behörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat (vgl. zB VwGH 21.5.2001, 2001/17/0043), bei Rechtswidrigkeit eines Abgabenbescheides wegen Eintrittes der…

ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

… 13 UmgrStG, § 43 UmgrStG. Rz 39: Dasselbe Ziel, nämlich zwei unterschiedliche Zuständigkeiten miteinander zu verknüpfen, und bei einer einzigen Behörde zusammenzuführen, verfolgen Bestimmungen, die als Verknüpfungsmerkmal andere Anhaltspunkte als die "Erhebung" einer Abgabe vorsehen: Das "Finanzamt des Arbeitgebers" ist zuständig gemäß § 80 EStG 1988 (Lohnsteueranmeldung…

ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…die erst nach dem 31. Dezember 2020 bekannt gegeben und damit wirksam wird, gilt als Erledigung der Abgabenbehörde, die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens für die jeweilige Angelegenheit zuständig ist (§ 323b Abs. 3 BAO). Rz 7: Die Zuständigkeit ist von Amts wegen wahrzunehmen (§ 53 erster Satz…

GebR 2025 Rz 1065–107112.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…nicht in Österreich. 12.2.2.3. Zusätze und Nachträge Rz 1071: Wird die sachliche Inlandsbezogenheit und die Inländereigenschaft aller Parteien erst im Zeitpunkt der Errichtung eines Zusatzes oder Nachtrages zu der im Ausland errichteten Urkunde erfüllt, so entsteht die Gebührenschuld mit der Errichtung des…

ZustRL Rz 11–141.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…wenn bis zum 31. Dezember 2020 das Wohnsitzfinanzamt des Einbringenden das Finanzamt Wien 1/23 und nicht das Finanzamt Waldviertel war. Rz 13: Nach der Grundregel des § 53 erster Satz BAO hat ein Finanzamt seine Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Diese Bestimmung wurde durch das…

ZustRL Rz 70–762.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

2.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt Rz 70: Das Finanzamt für Großbetriebe hat keine umfassende Zuständigkeit für alle (bundesrechtlich geregelten) Abgaben, sondern nur für jene, die ein in § 61 Abs. 1 BAO genannter Abgabepflichtiger zu entrichten hat und nur sofern die Abgabe nicht gemäß § 61 Abs…

ZustRL Rz 40–462.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…richten. Diese Zuständigkeit umfasst zweitens die Entgegennahme von Anträgen auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) von Abgabepflichtigen, die im Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Steuernummer erhalten haben, siehe dazu unten, Rz 137. Diese Regelung ermöglicht eine zentrale Vergabe von Steuernummern und UID-Nummern durch…

GebR 2025 Rz 1058–106412.2. Entstehen der Gebührenschuld bei im Ausland errichteten Urkunden (§ 16 Abs. 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…das im Ausland eine Urkunde errichtet wurde, nur dann der Gebühr, wenn die Inländereigenschaft aller Parteien des Rechtsgeschäftes und die sachliche Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäftes gegeben sind. Rz 1059: Liegen beide Voraussetzungen vor, so entsteht die Gebührenschuld in dem Zeitpunkt, der auch für eine Urkundenerrichtung im…

ZustRL Rz 167–1763.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Landwirtschaftskammer- und Landarbeiterkammergesetz. Nach diesen Landesgesetzen ist Abgabenbehörde jenes Finanzamt, das den die Beitragsgrundlage der Kammerumlage bildenden Grundsteuermessbetrag bzw. besonderen Messbetrag festzusetzen hat (Finanzamt Österreich). Nur im steiermärkischen Landwirtschaftskammergesetz erfolgt eine Übertragung pauschal auf "die Abgabenbehörden des Bundes". In diesem Fall ergibt sich die Zuständigkeit…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… siehe unten, Rz 190a. Rz 79: Weiters gehört zur speziellen Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe die Führung eines von einem Abgabepflichtigen angeregten Verständigungsverfahrens und die Erledigung aller mit einem solchen Verständigungsverfahren oder einem Schiedsverfahren in Zusammenhang stehenden Aufgaben, soweit sich diese aus dem EU-BStbG…

ZustRL Rz 188–2003.38.4. Änderung der Satzung
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Finanzamt, subsidiär jenes Finanzamt, das bei der Verwirklichung des dem Antrag zugrunde gelegten Sachverhaltes voraussichtlich zuständig wäre, wären beide Finanzämter zur Beurteilung des Sachverhaltes zuständig, so richtet sich die Zuständigkeit danach, welches dieser Finanzämter als erstes Kenntnis vom Antrag erlangt. § 118 BAO gilt auch sinngemäß…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG und §…

ZustRL Rz 138–1433.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…in Vorbereitung hat - zB wenn im Zuge der Abwicklung der GSBG-Beihilfe ein Ermittlungsbedarf festgestellt worden ist. Durch diese Regelung sollen Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung und Belastungen des Beihilfenwerbers durch doppelte Außenprüfungen vermieden werden. Hinweis: Für Erklärungen, die ein Kalenderjahr vor dem Jahr 2024 betreffen…

ZustRL Rz 22–341.4. Wechsel der Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…1.4.4. Gesetzliche Zuständigkeitsänderungen Rz 34: Für die gesetzlichen Zuständigkeitsänderungen zwischen dem 31.12.2020 und dem 1.1.2021 enthält § 323b BAO spezielle Bestimmungen. Die mit 1.1.2021 neu geschaffenen Finanzämter treten in sämtliche anhängige Abgabenverfahren in jenem Verfahrensstand ein, in dem…

ZustRL Rz 122–1293.3. Stabilitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…3.4.1. Allgemeines Rz 123: Das Umgründungssteuergesetz teilt punktuell Zuständigkeiten einem der beiden Finanzämter zu und bezieht sich dabei entweder auf die Zuständigkeit zur Erhebung der Körperschaftsteuer oder der Einkommensteuer bzw. auf die Zuständigkeit zur Feststellung von Einkünften. 3.4.2. Entgegennahme der Einbringungsmeldung…

ZustRL Rz 177–1873.38. Bundesabgabenordnung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Säumniszuschlägen (§ 217 BAO) ist jenes Finanzamt, dem die Einhebung der betreffenden Abgabe obliegt. 3.38.2.4. Gebühren und Auslagenersätze nach § 26 AbgEO Rz 186: Die Erhebung dieser Nebengebühren obliegt dem Finanzamt, das für die zwangsweise Einbringung der betreffenden Abgabe zuständig ist. 3.38.3…

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…sich auf das gesamte Bundesgebiet (§ 56 Abs. 1 BAO). Im Unterschied zum Finanzamt Österreich hat die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe zwei Aspekte, einen persönlichen und einen sachlichen. 2.2.1. Persönlicher Zuständigkeitsaspekt Rz 56: Gemäß § 61 Abs. 1 BAO ist das Finanzamt für Großbetriebe…

ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…1988 und Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016, BGBl. II Nr. 261/2016 idF BGBl. II Nr. 579/2020). 3.1.9. Forschungsprämien Rz 107: Die Forschungsprämie gilt als Abgabe vom Einkommen im Sinne der BAO (§ 108c Abs. 4 dritter Satz EStG 1988). Die Zuständigkeit für die Auszahlung und…