RIS AI
3 Treffer457 msnur geltende Fassungen
GMSR Rz 61–6410. Finanzkonten (§§ 71 bis 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…Anlagen, Anlagefonds, Indexfonds, privaten Beteiligungsfonds, Hedgefonds, Risikokapitalfonds, Leveraged buyout Fonds sowie ähnlicher Investment-Instrumente, die das Investieren bzw. Reinvestieren in oder das Handeln mit Finanzvermögen bezwecken); von einem Finanzinstitut ausgestellte oder verwaltete rückkaufsfähige Versicherungsverträge und Rentenversicherungsverträge. Kein Finanzkonto liegt jedoch im Falle eines Rechtsträgers vor…

GMSR Rz 97–10315. Zweifelsfragen
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

… 71 GMSG dar, solange sichergestellt ist, dass die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme inklusive Zusatzleistungen wie Grabpflege, Transport des Leichnams uÄ den Höchstbetrag der gewöhnlichen Begräbniskosten im Sinne des § 1 der Beerdigungskostenverordnung 2016 (BGBl. II Nr. 172/2015) in der zum Vertragsabschluss gültigen Fassung nicht mehr als…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…oder Vorstandsmitglieds oder eines Mitglieds des Stiftungsvorstands/-rats bei einem Rechtsträger gemäß § 2 Z 2 oder 3 WiEReG) in einem Unternehmen auf direkte oder indirekte Anweisung der dahinterstehenden Nominatoren, welche für gewöhnlich nicht in öffentlichen Registern aufscheinen, wahrnehmen. Grundlage dafür sind oftmals professionelle Nominee-Vereinbarungen…