2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6 …einem mündlichen Treuhandvertrag sollten die, für die Feststellung und Überprüfung des wirtschaftlichen Eigentums relevanten Inhalte, in einer Erklärung festgehalten werden, die vom Treuhänder und vom Treugeber unterfertigt ist. Bei getrennten Erklärungen des Treuhänders und des Treugebers ist darauf zu achten, dass diese korrespondieren und sich…