RIS AI
5 Treffer572 msnur geltende Fassungen
2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

… VwGH 28.06.2001, 2001/16/0060 zu einem Steuerberater; BFG 27.02.2020, RV/2101083/2019 zu einem Steuerberater). Eine generelle gesetzliche Vermutung, dass jeder einschreitende Bilanzbuchhalter als bevollmächtigt anzusehen ist, existiert nicht (vgl. BFG 03.03.2022, RV/7102675/2021 zu einer Bilanzbuchhaltungsgesellschaft…

GebR 2025 Rz 1–61. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Das sind einmalige oder laufende Geldleistungen, die kraft öffentlichen Rechtes auf Grund genereller Normen allen auferlegt werden, die die objektiven Tatbestände der materiellen Abgabengesetze erfüllen. Rz 3: Bei den Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 handelt es sich um Steuern und nicht um Gebühren iSd Finanzwissenschaft…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1. Begriff der Bundesverwaltungsabgaben Rz 1784: Bundesverwaltungsabgaben sind öffentliche Abgaben iSd Finanzverfassung. Das sind einmalige oder laufende Geldleistungen, die kraft öffentlichen Rechtes auf Grund genereller Normen allen auferlegt werden, die die objektiven Tatbestände der materiellen Abgabengesetze erfüllen. 31.1.2. Zuständigkeit 31.1.2.1…

KfzBStR 2021 Rz 425–431B.1.3.2. Tatsächliche erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 lit. a NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Ruppe, Tz 501 zu § 6 UStG 1994) von Eingangsabgaben befreit sein, die Normverbrauchsabgabe zählt aber nicht zu den Eingangsabgaben (vgl. EuGH 29.04.2004, Rs C-387/01). B.1.3.2.4. Vorführkraftfahrzeuge Rz 428: Auch für ein Vorführkraftfahrzeug besteht grundsätzlich die Steuerpflicht gemäß…

KfzBStR 2021 Rz 100–108A.3. Steuerübergreifende Befreiungen von Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…den selben Zweck und sind ähnlich formuliert, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass sie gleich auszulegen sind und zum selben Ergebnis führen. A.3.1. Emissionsfreie Antriebsarten Rz 100: Von der Normverbrauchsabgabe sind gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr…