…Steuerpflichtige nicht von der Möglichkeit des § 12 Abs. 7 EStG 1988 Gebrauch gemacht hat. Anders als bei der außerordentlichen Waldnutzung (EStR 2000 Rz 7327 ff) knüpft die Waldnutzung in Folge höherer Gewalt an das Vorliegen eines außergewöhnlichen Ereignisses an (VwGH 25.03.1966, 1564/65)…
…Die bisherige Befreiung wird damit im Ergebnis rückgängig gemacht. Beispiele: Verkauf eines Fahrschulkraftfahrzeuges Nutzungsänderung eines solchen Kraftfahrzeuges zum Betriebsfahrzeug des Fahrschulinhabers Entnahme eines Taxifahrzeuges aus dem Betriebsvermögen Übernahme eines Vorführkraftfahrzeuges in das Anlagevermögen oder dessen Veräußerung Rz 446: Eine nur vorübergehende Änderung des Verwendungszwecks führt…
…Dies gilt auch für damit im Zusammenhang stehende Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte. Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Befreiung ist, dass der Eintritt und die Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung glaubhaft gemacht werden. Dies kann beispielsweise durch die Bestätigung der Gemeinde, ein Schadenserhebungsprotokoll oder die Bestätigung diverser Förderungsstellen erfolgen…
…auf den Inhalt des Spruches (vgl. VwGH 19.10.1988, 86/01/0062). Rz 1014: Keine Bindung besteht an Entscheidungen der Gerichte über privatrechtliche Fragen dann, wenn das Gericht bei Ermittlung des Sachverhaltes nicht von Amts wegen vorzugehen hat (vgl. § 116 Abs. 2 BAO). Die…
…Abgabenanspruch hätte, Kenntnis zu verschaffen. Mitteilungen über den Haftungsgegenstand (Anspruch, Art, Höhe, Grund) müssen in dem Maß gemacht werden, dass der Haftende zumindest den Kenntnisstand gewinnen kann, den er einnehmen könnte, wäre ihm der Abgabenbescheid zugeleitet worden (VwGH 28.6.2001, 2000/16/0561). § 248…
…hinsichtlich dieses Kontos oder eines anderen, mit diesem Konto gemäß § 51 GMSG zusammengefassten Kontos, beim meldenden Finanzinstitut veranlasst hat; der Kontoinhaber innerhalb der letzten sechs Jahre mit dem meldenden Finanzinstitut betreffend das ruhende Konto oder ein anderes, mit diesem Konto gemäß § 51 GMSG zusammengefasstes Konto…
…Ungeachtet dessen begründet ein Arbeitnehmer jedenfalls dann keine Betriebsstätte für den Arbeitgeber, wenn es sich um eine nur pandemiebedingt veranlasste Homeoffice-Tätigkeit handelt. Denn dann fehlt es bereits an dem für die Annahme einer Betriebsstätte erforderlichen Maß an Dauerhaftigkeit der Aktivität oder der Verfügungsmacht des…
…verzichtet die österreichische Gesellschaft auf die Eintreibung der Forderung, dann müsste seitens der österreichischen Außenprüfung angesichts der unbestreitbar nachgewiesenen unzulässigen Doppelverrechnung neben der primären Gewinnerhöhung gegenüber der T-GmbH auch noch die Kapitalertragsteuerhaftung geltend gemacht werden. Wenn die US-Gesellschafterin hierfür keinen Regress leistet und…