…energiegemeinschaften.gv.at/downloads/das-leben-einer-energiegemeinschaft/) Es gibt drei Modelle, um die gemeinsame Nutzung einer oder mehrerer Energieerzeugungsanlagen umzusetzen: Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA), Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG), Bürgerenergiegemeinschaft (BEG). 1.2. Leistungsfähigkeit und Nutzungsdauer von Photovoltaikanlagen Rz 3: Die Leistungsfähigkeit von Photovoltaikanlagen wird in…
…ist (VwGH 2.7.2002, 96/14/0076). Dies geschieht nach RAE Rz 1216 (Richtlinien für die Abgabeneinhebung) zweckmäßigerweise durch Zusendung einer Ausfertigung oder Ablichtung des an den Erstschuldner gerichteten Abgabenbescheides (gegebenenfalls einschließlich einer an den Erstschuldner gerichteten Beschwerdevorentscheidung). Dies gilt gleichermaßen, wenn ein Haftungsbescheid …
…Verbriefungszweckgesellschaft eine Treuhandgesellschaft oder ein anderes Unternehmen, die/das kein Institut ist und zur Durchführung einer oder mehrerer Verbriefungen errichtet wurde, deren/dessen Tätigkeit auf das zu diesem Zweck Notwendige beschränkt ist, deren/dessen Struktur darauf ausgelegt ist, die eigenen Verpflichtungen von denen des Organisators…
5. Rechtsgemeinschaft und gemeinschaftlicher Rechtsgrund (§ 7 GebG) 5.1. Allgemeines 5.1.1. Grundsatz Rz 112: Sind mehrere Personen in der gleichen rechtlichen Eigenschaft an einem nach außen einheitlichen gebührenpflichtigen Vorgang beteiligt, dann ist die Gebühr so oft zu entrichten, als Personen an dem Vorgang…
…1988 sieht vor, dass die Betriebsstätten einer ARGE anteilig als Betriebsstätten der ARGE-Mitglieder gelten, wenn ihr alleiniger Zweck auf die Erfüllung eines einzigen Werkvertrages oder Werklieferungsvertrages beschränkt ist und der Auftragswert 700.000 Euro nicht übersteigt. Diese Regelung bewirkt aber lediglich, dass auf der…
…Speicherung und Verwertung von Energie. 3.1.1. Rechtsgrundlagen Rz 101: Bereits seit dem Jahr 2017 besteht die Möglichkeit der gemeinsamen Erzeugung und Nutzung von Strom in Form gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen nach § 16a Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010). Mit dem Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes…
…2.3.3.2.3. Unmittelbarkeit Rz 51: Siehe VereinsR 2001 Rz 119 ff. 2.3.3.2.4. Wissenschaftliche Zwecke Rz 52: Siehe VereinsR 2001 Rz 80. 2.3.3.2.5. Humanitäts- und Wohltätigkeitszwecke Rz 53: Solche liegen vor, wenn sie darauf gerichtet…