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5 Treffer404 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 372–375A.3.7.3. Motorbezogene Versicherungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…für Mitglieder diplomatischer Vertretungsbehörden zu. Keine Befreiung von der Kraftfahrzeugbesteuerung besteht für Personen, die den genannten Gruppen nicht angehören (z.B. Sachverständige, Hauspersonal). Für im gemeinsamen Haushalt lebende Familienangehörige (siehe Rz 377) des begünstigten Personenkreises kommt grundsätzlich ebenso eine Befreiung von der Kraftfahrzeugbesteuerung zur Anwendung…

KfzBStR 2021 Rz 290–301A.3.6.3.3. Verfahren - Rechtslage seit 1. Dezember 2019
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Achtung, die entsprechende Änderung der ANB-Verordnung war bei Redaktionsschluss der KfzBStR 2021 noch nicht veröffentlicht) auf eine Zulassungsbesitzgemeinschaft mit gemeinsamem Haushalt zugelassen ist und ob die Steuerbefreiung schon für ein anderes Kraftfahrzeug in Anspruch genommen wird. Rz 296: Ergibt die Prüfung der Zulassungsstelle, dass…

PV-Erlass Rz 14–152.1.1.2. Steuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…der Photovoltaikanlage sind dem-/denjenigen zuzurechnen, dem/denen die Einkunftsquelle (also die Anlage) zuzurechnen ist (EStR 2000 Rz 104 ff). Nur für diese/n greift auch die Steuerbefreiung (eine "Vervielfachung" für sämtliche im gleichen Haushalt lebende Personen ist daher nicht möglich). Für die Frage der…

KfzBStR 2021 Rz 280–289A.3.6.3. Motorbezogene Versicherungssteuer
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Geschäftsadresse einer natürlichen Person, ist zur Prüfung des gemeinsamen Haushaltes auf den Hauptwohnsitz der natürlichen Person abzustellen. Beispiele: 1.Ein Kraftfahrzeug ist auf ein Ehepaar zugelassen, die beide im selben Haushalt leben. Erfüllt einer der beiden Ehepartner die Voraussetzungen für die Befreiung, kann die Befreiung…

GebR 2025 Rz 1250–125527. Tarif der gebührenpflichtigen Rechtsgeschäfte (§ 33 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…liegt ein gemeinsamer Rechtsgrund iSd § 7 GebG (siehe Rz 118 f) vor. Die Gebühr ist daher nur im einfachen Betrag vom Vermögen beider Annehmenden zu entrichten. 27.1.3. Wert des Vermögens Rz 1254: Maßgeblich ist der Wert des im Zeitpunkt der gerichtlichen Genehmigung vorhandenen…