…zu welchem Zweck die Einsicht begehrt wird. Das Vorliegen eines (abgaben-)rechtlichen Interesses ist nicht erforderlich. Dies gilt auch für Parteien von bereits abgeschlossenen Verfahren (zB zum Zweck der Stellung eines Wiederaufnahmeantrages oder zur Vorbereitung einer Amtshaftungsklage). Die Initiative zur Akteneinsicht hat nicht von der…
…siehe dazu auch Abschnitt 4.3 (Pflichten der rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentümer)), um so die wirtschaftlichen Eigentümer feststellen und überprüfen zu können. Sind diese nicht öffentlich verfügbar und ist es dem meldepflichtigen Rechtsträger aufgrund der fehlenden Mitwirkung der Eigentümer und trotz Ausschöpfung aller anderen Mittel…
…Verkauf des Grundstückes nicht im öffentlich-rechtlichen Wirkungskreis der Gemeinde liegt. 10.5.6. Privatinteresse Rz 417: Privatinteresse ist anzunehmen, wenn der Einschreiter bei Erfüllung seines Begehrens irgendeinen materiellen oder ideellen Vorteil zu erreichen wünscht. Rz 418: Liegt teilweise öffentliches und teilweise privates Interesse vor…