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5 Treffer587 msnur geltende Fassungen
VPR 2021 Rz 411–4143.1.2. Umfang und Struktur der Verrechnungspreisdokumentation
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…und das darin ebenso verankerte dreistufige Dokumentationskonzept (Z 5.16 ff OECD-VPL). Eine Geschäftseinheit kann jedoch eine nach den Bestimmungen der BAO zu führende Dokumentation freiwillig an diese Vorschriften anlehnen. Hinsichtlich des Umfangs und der Struktur der Dokumentation wird aber nicht derselbe Maßstab anzulegen…

GebR 2025 Rz 259–26710.1.2. Amtliche Abschriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.1.2. Amtliche Abschriften Rz 259: Amtliche Abschriften nach § 14 TP 1 Abs. 1 Z 1 GebG müssen nicht nur von Behörden (ausgenommen Gerichte) beglaubigt, dh. von einem Behördenorgan unterzeichnet, sondern auch von einem solchen ausgestellt sein. Die bloße "Herstellung" der Abschrift durch das…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…dann kann die tatsächliche Existenz der natürlichen Person auf andere Art und Weise nachgewiesen werden. Ein solcher Nachweis kann zB durch eine beglaubigte Abschrift des Lichtbildausweises oder durch einen Auszug aus behördlich geführten Registern erfolgen (zB personenbezogene Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer aus dem Melderegister, Personenregister…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…ob berechtigte Gründe vorliegen, obliegt dem berufsmäßigen Parteienvertreter, der das Compliance-Package an das Register übermittelt. Das Fehlen der berechtigten Gründe alleine führt nicht zu einer Unvollständigkeit des Compliance-Packages, wenn der Aktenvermerk ansonsten den Anforderungen des § 5a Abs. 3 WiEReG entspricht. 7.6 Notarielle…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…dritter Personen ist ein Rechtsmittel in der Regel zulässig, wenn eine abschließende Sachentscheidung nicht zu erwarten ist, wie bei der Verweigerung der Akteneinsicht wegen fehlender Parteistellung des Antragstellers oder zwar der Partei gegenüber, aber außerhalb eines Verfahrens. In diesem Fall liegt ein selbständiger verfahrensrechtlicher Bescheid…