…Tage) der Entrichtung (zB Tag der Überweisung), Angaben über den Tag der Bekanntgabe (Zustellung) des die Abgabe herabsetzenden Bescheides oder Erkenntnisses, Angaben darüber, ob die Beschwerde gegen einen amtswegigen Bescheid bzw. gegen eine Abweichung vom zu Grunde liegenden Anbringen gerichtet war. Fehlende Angaben im Sinn…
…zu 100% der fehlenden Gebühr festzusetzen. Rz 133: Von einer nicht ordnungsgemäßen Gebührenanzeige für Rechtsgeschäfte spricht man dann, wenn diese nicht rechtzeitig erfolgt (siehe Rz 1199 ff). Zum Entstehen der Gebührenschuld siehe Rz 1046 ff. Rz 134: Eine nicht ordnungsgemäße Entrichtung von Hundertsatzgebühren ist gegeben…
25.1.3. Form der Gebührenanzeige Rz 1204: Die Gebührenanzeige hat mit einer Abschrift (bloße Kopie) oder einer Gleichschrift (Kopie oder weiterer Ausdruck der Urkunde, versehen jeweils mit Originalunterschriften) der über das Rechtsgeschäft errichteten Urkunde zu erfolgen. Rz 1205: Urkunden über Rechtsgeschäfte, die nicht in…
3.1.2.1. Entrichtungsvermerk Rz 60: Bei den gebührenpflichtigen Schriften und Amtshandlungen ist die Gebühr an die jeweilige Behörde, bei der diese gebührenpflichtige Schrift anfällt oder die die gebührenpflichtigen Amtshandlungen vornimmt, zu entrichten. Um die Gebührenentrichtung nachvollziehbar zu machen, ist von der Behörde auf…
…wenn sie entweder einen Hinweis auf ihre amtliche Herstellung enthalten oder - bei Fehlen eines solchen Hinweises - wenn an ihrer Herstellung zwangsläufig ein Amtsorgan beteiligt ist. Beispiele: Eine zwangsläufige Beteiligung eines Amtsorganes ist gegeben bei der Herstellung von Fotokopien aus Amtsschriften (zB Aktenteilen) oder amtlich verwahrten…
… 4 Abs. 3 KfzStG 1992). Die Selbstberechnung und Entrichtung muss noch bis zu diesem Tag durchgeführt werden und kann ab diesem Tag unterbleiben (siehe Rz 1480). C.2.2. Befreiungstatbestände im Einzelnen Rz 1401: Es ist darauf hinzuweisen, dass die Befreiungstatbestände in der motorbezogenen Versicherungssteuer…
…in Art. 2 Abs. 3 der RL 2011/61/EU statuierte Ausnahme aus der AIF-Eigenschaft zur Anwendung kommt (zB Holdinggesellschaften, nationale Zentralbanken, bestimmte staatliche Einrichtungen und Verbriefungszweckgesellschaften), sind die einschlägigen Gebilde dennoch im Anwendungsbereich des § 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011. Die materielle…
…ob berechtigte Gründe vorliegen, obliegt dem berufsmäßigen Parteienvertreter, der das Compliance-Package an das Register übermittelt. Das Fehlen der berechtigten Gründe alleine führt nicht zu einer Unvollständigkeit des Compliance-Packages, wenn der Aktenvermerk ansonsten den Anforderungen des § 5a Abs. 3 WiEReG entspricht. 7.6 Notarielle…
…Fehlen von Eintragungen in der Kraftfahrzeugsteuer (siehe Rz 1526 ff) sind sinngemäß anzuwenden. D.3.3. Pauschalierung Rz 1674: Gemäß § 5 Abs. 4 VersStG 1953 kann in Fällen, in denen die Feststellung der Unterlagen für die Steuerfestsetzung unverhältnismäßig schwierig sein würde, die Berechnung und Entrichtung…
3.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG) Rz 70: Die Gebühren für Protokolle (Niederschriften) gemäß § 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 GebG (siehe Rz 490 ff) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter…
3.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG) Rz 66: Die in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag…
13.2. Formmangel der Urkunde Rz 1095: In welcher Form die Urkunde über das Rechtsgeschäft errichtet wurde, ist für das Entstehen der Gebührenschuld grundsätzlich unerheblich. Kommt ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels allerdings zivilrechtlich nicht gültig zustande, wie zB bei Ehepakten ohne Notariatsakt, entsteht keine Gebührenschuld…
…zu entrichten. Die Vorauszahlung ist zu erstatten, wenn keine Gebührenschuld entsteht (siehe Rz 539 ff). Die Behörde darf das Reisedokument nur nach erfolgter Entrichtung der Gebühr aushändigen. 10.8.4. Rückzahlung der Vorauszahlung der Erledigungsgebühr Rz 539: Entsteht keine Gebührenschuld für die Gebühr, ist die…
3. Art der Gebühren und Entrichtung (§ 3 GebG) 3.1. Feste Gebühren 3.1.1. Begriff Rz 55: Feste Gebühren (auch als Stempelgebühren bezeichnet) sind die mit einem fixen Betrag für die in den Tarifposten des § 14 GebG taxativ aufgezählten Schriften und Amtshandlungen zu entrichtenden…
…ist derjenige, für den oder in dessen Interesse der Zulassungsschein (Zulassungsbescheinigung) oder der Überstellungsfahrtschein ausgestellt wird (siehe Rz 179 ff). 10.14.3. Entrichtung der Gebühr Rz 695: Die Gebühr ist vom Zulassungswerber bei der Zulassungsstelle einzuzahlen. Die Zulassungsstelle darf den Zulassungsschein (Zulassungsbescheinigung) bzw. den…
12. Entstehen der Gebührenschuld (§ 16 GebG) Rz 1046: § 16 GebG regelt den Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld für ein beurkundetes Rechtsgeschäft (siehe dazu Rz 1000 ff). Dieser Zeitpunkt ist ua. wichtig für die Anzeigepflicht sowie für die rechtzeitige Selbstberechnung von Gebühren. Rz 1047: In Anlehnung…
27.4.1.3. Erfüllungsübernahme Rz 1413: Eine Erfüllungsübernahme stellt keinen Schuldbeitritt dar und unterliegt nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Bei der Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) verpflichtet sich lediglich der Übernehmer intern gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme…
…von der Urkunde ein amtlicher Gebrauch im Inland gemacht wird (siehe Rz 120 ff). Rz 1192: Bleibt die ausdrückliche oder stillschweigende Genehmigung der Geschäftsführung durch den Geschäftsherrn aus bzw. hat er dadurch keinen Vorteil erlangt, so ist der Geschäftsführer selbst zur Entrichtung der Gebühr verpflichtet.
1.6. Verjährung Rz 13: Nach § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei den festen Gebühren nach dem II. Abschnitt des GebG drei Jahre, bei den übrigen Gebühren fünf Jahre. Die zehnjährige Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben ist auch für den Bereich des Gebührengesetzes 1957…
26. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG) Rz 1217: Hat ein Gebührenschuldner (siehe Rz 1176 ff) ein Interesse daran, eine mit Bescheid festzusetzende Gebühr im Zeitpunkt der Anzeige eines Vertrages sogleich zu entrichten, so kann er beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen…