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BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…der Innenfinanzierung erhöhen bzw. vermindern kann; eine etwaige Doppelerfassung ist - den Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles entsprechend - zu korrigieren. Für bestimmte, unternehmensrechtlich erfolgswirksame Vorgänge sieht § 4 Abs. 12 EStG 1988 weiters vor, dass weder eine Erhöhung der Innenfinanzierung noch des Einlagenevidenzkontos erfolgt (erhaltene Einlagenrückzahlungen; dazu Abschnitt…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…1 Z 2 lit. b BAO), sowie auch nach § 126 Abs. 2 und 3 BAO Aufzeichnungspflichtige mit ihren einzelnen Bargeschäften (einkommensteuerlich bedeutsame (erfolgswirksame) Einnahmen und Ausgaben - vgl. § 131 Abs. 1 Z 2 lit. c BAO). Von der Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht betroffen sind daher auch Abgabepflichtige…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…Tageslosung durch Rückrechnung; Kassasturz). End- und Anfangsbestand, alle Barausgänge (etwa Privatentnahmen, Betriebsausgaben, Bankeinzahlungen, sonstige Ausgaben) sowie nicht erfolgswirksamen Bareingänge (etwa Privateinlagen, Bankabhebungen) sind täglich einzeln zu erfassen und aufzuzeichnen. Anhand der vorliegenden Aufzeichnungen (Kassenbericht bzw. Kassabuch mit Bestandsfeststellung) muss nachvollziehbar die Tageslosung ermittelt werden können.