…22.12.2005, 2001/15/0004), einen endgültigen Bescheid durch einen vorläufigen zu ersetzen (zB VwGH 20.11.1989, 88/14/0230), die Umwandlung eines Abgabenbescheides in einen "Nichtveranlagungsbescheid" (zB VwGH 24.11.1998, 98/14/0144), einen Bescheid über die Feststellung von Einkünften (§ 188…
…Sachverhalte in Zusammenhang mit dem internationalen Steuerrecht verbindliche Auskunftsbescheide beantragt werden (unilaterale Rulings). In den Bescheiden hat die Abgabenbehörde über die abgabenrechtliche Beurteilung eines geschilderten Sachverhalts im Zeitpunkt der Antragstellung abzusprechen. Im Auskunftsbescheid kann insbesondere über folgende Verrechnungspreisfragen abgesprochen werden: Wahl der am besten geeigneten…
…herabgesetzt, dann ist nur die durch die Beschwerde bewirkte Herabsetzung für die Bemessung der Beschwerdezinsen heranzuziehen, weil die spätere Herabsetzung mit der endgültigen Festsetzung in keinem Zusammenhang mit der Erledigung der Beschwerde gegen den vorläufigen Bescheid steht (VwGH 22.12.2016, Ro 2016/16/0020)…
…Einkommensteuerbescheides an nachträglich geänderten Bescheid über die Feststellung von Einkünften), Abänderung nach § 295a BAO (Eintritt eines rückwirkenden Ereignisses), Aufhebungen und neue Sachbescheide gemäß § 299 BAO, Wiederaufnahmen von Verfahren (und neue Sachbescheide) nach § 303 BAO, Wert-, Art- und Zurechnungsfortschreibungen (§ 193 BAO), endgültige bzw. endgültig erklärende Bescheide (…
…nicht lokaler Signaturerstellung (zB: Remote-Lösung über Internet) muss der private Schlüssel in einer geeigneten Hardwarekomponente (zumeist HSM) eingebettet sein. Bei der Verwendung von HSM in Registrierkassensystemen muss der Vertrauensdiensteanbieter (VDA) den privaten Schlüssel in das HSM einbringen und die Eignung des HSM bescheinigen lassen…
…Nr. 257/1976. Voraussetzung der Steuerbefreiung ist somit die Vorlage einer vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten ausgestellten Bescheinigung (Formular U100) beim zuständigen Finanzamt. Die Steuerbefreiung erfolgt im Wege der Vergütung. A.3.7.2.3. Einfuhr aus dem übrigen Unionsgebiet oder einem Drittland…