…sollen nachvollziehbar sein. 9.Zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen können Datenträger verwendet werden, wenn die inhaltsgleiche, vollständige und geordnete Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist. 10.Wer Eintragungen in elektronischer Form vorgenommen hat, muss, soweit er zur Einsichtsgewährung verpflichtet ist…
…sind, die über das elektronische Portal eines anderen EU-Mitgliedstaats übermittelt wurden, entgegenzunehmen (§ 3 Abs. 1 der V BGBl. II Nr. 279/1995 idF BGBl. II Nr. 16/2021). Es ist auch dafür zuständig, Anträge auf Vorsteuererstattung von Unternehmern, die in einem Drittstaat ansässig sind…
…ausschließlich die elektronische Akteneinsicht über FON: Abfrage Steuerkonto Abfrage Steuerakt Abfrage Datenübermittlungen | § 90a BAO | § 2 Abs. 1 Z 5 erster Fall BiBuG 2014 | 11. | Erteilung einer Weisung zur Verrechnung eines Überschusses aus einer Umsatzsteuervoranmeldung (siehe Zeile 3) Anm.: Funktionsbezeichnung in FON…
…Bildschirmanzeige). Der elektronische Beleg muss unmittelbar im Zusammenhang mit der Barzahlung durch die Registrierkasse erstellt und signiert werden, sowie in der Folge tatsächlich für den Zugriff des Leistungsempfängers verfügbar sein. Technisch bedingte Verzögerungen wie zB bei der E-Mail-Zustellung oder dem Upload zu einem…
…jede im Inland übliche Schriftart geeignet, sofern die Schriftzeichen anderen Personen bekannt und für Dritte verständlich sind. Dazu zählt auch die Unterfertigung in Blockschrift oder Druckschrift. Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift (Art. 25 Abs. 2 eIDAS-VO) und…
…ist. Die Bewilligung zur Selbstberechnung erfolgt mit Bescheid bei gleichzeitiger Zuteilung einer Steuernummer. 3.2.3.1. Aufschreibungen (Gebührenjournal) Rz 81: Der zur Selbstberechnung nach § 3 Abs. 4 GebG berechtigte Gebührenschuldner ist zur Führung von fortlaufenden Aufschreibungen ("Gebührenjournal") verpflichtet. In diese sind alle Rechtsgeschäfte, für…
…liegt eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49b FinStrG vor, für die eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 50.000 Euro vorgesehen ist. Die Pflicht wird verletzt, wenn der Bericht nicht fristgerecht oder meldepflichtige Punkte der Anlage 1-3 nicht oder unrichtig übermittelt werden. 3.2.3…