…die Photovoltaikanlage insoweit eine eigene gewerbliche Einkunftsquelle (§ 23 EStG 1988, § 7 Abs. 3 KStG 1988) dar, als Strom in das öffentliche Netz eingespeist und an ein Energieversorgungsunternehmen, die OeMAG oder eine Energiegemeinschaft geliefert wird. Bei Vorliegen eines anderen Betriebes können die Einkünfte aus der Überschusseinspeisung…
2.2. Betriebsstättengewinnzurechnung - "AOA light" 2.2.1. Allgemeine Grundsätze Rz 279: Betriebsstätten haben keine eigene Rechtspersönlichkeit, sie sind nur ein rechtlich unselbständiger Teil des Gesamtunternehmens. Sie sind als solche daher auch nicht steuerpflichtig; steuerpflichtig ist die Rechtsperson, die das Gesamtunternehmen betreibt. Steuerbescheide sind daher…
…4.1.1.2.1. Ausländische Einkünfte aus inländischen Investmentfonds Rz 541: Inländische Investmentfonds stellen zwar kein Steuer- aber für Zwecke der KESt ein Empfängersubjekt dar. § 94 Z 10 EStG 1988 normiert für Investmentfonds eine eigene KESt-Befreiung bezüglich Dividenden, wenn deren Schuldner weder Wohnsitz…
2. Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen 2.1. Volleinspeiser 2.1.1. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer 2.1.1.1. Allgemeines Rz 10: Bei Volleinspeisung stellt die Photovoltaikanlage grundsätzlich hinsichtlich des gesamten eingespeisten (verkauften) Stroms eine eigene gewerbliche Einkunftsquelle (§ 23 EStG 1988, § 7 Abs. 3 KStG 1988) unabhängig…
…private Zwecke und/oder eigene andere betriebliche Zwecke sowie Überschusseinspeisung) gegenüberzustellen. Überwiegt dabei die im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unmittelbar verwendete Strommenge, liegt hinsichtlich der Überschusseinspeisung ein (Substanz)Nebenbetrieb, andernfalls eine gewerbliche Tätigkeit (§ 23 EStG 1988) vor. Die Steuerbefreiung gilt auch für Einkünfte aus Land-…
…sowie einen eigenen Stromzähler. Die Befreiung steht für die erste Photovoltaikanlage dem Grunde nach zu, weil diese die Engpassleistung von 35 kWp und die Anschlussleistung von 25 kWp nicht übersteigt. F kann die Steuerbefreiung für 12.500 kWh in Anspruch nehmen, sodass die Einkünfte aus…
…einen Überblick über die Tätigkeit der multinationalen Unternehmensgruppe geben, einschließlich der Art ihrer globalen Geschäftstätigkeiten, ihrer Verrechnungspreispolitik insgesamt sowie der globalen Verteilung ihrer Einkünfte und ihrer Wirtschaftstätigkeit (Z 5.18 OECD-VPL). Es enthält standardisierte Informationen, die für alle Mitglieder der multinationalen Unternehmensgruppe relevant sind…
…sowie die Auszahlung der Kapitalertragsteuer eines Meldefonds stellen keine steuerpflichtigen Einkünfte dar und unterliegen auch keinem Kapitalertragsteuerabzug. Steuerpflichtig sind ausschließlich ausschüttungsgleiche Erträge (siehe Rz 393). Ausnahmsweise wird auch für Ausschüttungen KESt einbehalten, wenn für diese keine eigene Ausschüttungsmeldung vorgenommen wird. 4.1.1.3.5…
…elektronischen Aufzeichnungssystems nach § 131b BAO erfüllt. Wenn diese die Voraussetzungen nicht erfüllen, muss eine eigene Registrierkasse geführt werden. Bei der Belegerteilung kann dann im Registrierkassenbeleg auf den Waagenbeleg verwiesen werden. In dem Fall, dass im Registrierkassenbeleg auf den Waagenbeleg verwiesen wird, kann die Übergabe des…
…über eigene Betriebsräumlichkeiten verfügt; und b) eine Bestätigung, dass der Einkünfteempfänger im Vereinigten Königreich ansässig ist. Zu diesem Zweck füllt die zuständige Behörde des Vereinigten Königreichs (Her Majesty's Revenue and Customs/HMRC) Abschnitt IV des Formulars ZS-QU2 aus. 3. Wenn der Einkünfteempfänger nicht…
…auf die Zustellfiktion enthält. § 101 Abs. 3 BAO gilt auch für Zustellungen nach Beendigung der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB nach Beendigung einer unechten stillen Gesellschaft oder nach Auflösung einer GesBR). Nach § 190 Abs. 1 zweiter Satz BAO sind die für Feststellungsbescheide (§ 188 BAO…
…Es gelten die Ausführungen in Abschnitt 2. Siehe auch Beispiel 27 in Rz 134. Rz 132: Die Überlassung der Photovoltaikanlage an die EEG und die Überschusseinspeisung ins öffentliche Netz stellen eine eigene gewerbliche Einkunftsquelle dar, auch wenn Strom aus dieser Erzeugungsanlage für eine betriebliche Tätigkeit…
…3.38.14. Rückstandsbescheinigung Rz 200: Die Ausstellung einer Rückstandsbescheinigung obliegt dem Finanzamt, das für die Erhebung der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer des Abgabepflichtigen oder, wenn dieser eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist, dem für die Feststellung der Einkünfte zuständigen Finanzamt (§ 229a Abs. 3 BAO).
…Surrogatkapital außerhalb einer geplanten Einziehung zu einem dem Wert entsprechenden Preis ist ein rechtsgeschäftlicher Vorgang und kein Fall einer Einlagenrückzahlung; erfolgt später das Einziehen der eigenen Anteile, ist dies als Nachvollzug einer Einlagenrückzahlung (im Rechtskleid des seinerzeitigen Veräußerungsentgeltes) auf der Ebene der Körperschaft zu werten…
…zum Selbstkostenpreis ausschließlich an die eigenen Mitarbeiter und ohne Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Leistungen erbracht werden, die von vornherein nicht auf Einnahmenerzielung ausgerichtet sind, keine Verpflichtungen der §§ 131b bis 132a BAO - (zB Ausgabe von Getränken oder einem kleinen Speisesortiment durch und an eigene Mitarbeiter…
…geeinigt, so kommt hinsichtlich der Art des Schiedsverfahrens Absatz 17 zur Anwendung. Zur Festlegung der offenen Punkte erstellt und übermittelt jede zuständige Behörde innerhalb von 30 Tagen eigene "Terms of Reference" an den Vorsitzenden der Schiedsstelle bzw., wenn diese(r) noch nicht bestellt ist, hat…
… 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 im Rahmen der betrieblichen Einkünfte gesondert neben dem übrigen Einkommen in einer eigenen Schedule. 3.2.2.1.2.3. Einkünfte im Einzelnen 3.2.2.1.2.3.1. Dividenden 3.2.2.1.2.3.1…
…dass es sich bei den Sonderklassegebühren, soweit diese Entgelte nicht von einer Krankenanstalt im eigenen Namen vereinnahmt werden, um Einkünfte aus selbständiger Arbeit handelt. 3.Sofern eine feste Einrichtung in Österreich fehlt, steht sowohl nach Artikel 15 Absatz 6 des Abkommens als auch nach Artikel…
…öffentlichen Rechts stellt (bei Überschreiten der 2.900 Euro-Grenze) jeweils einen Betrieb gewerblicher Art dar. Bei jedem Betrieb gewerblicher Art handelt es sich um ein eigenes Steuersubjekt. Ein Ergebnisausgleich zwischen mehreren Betrieben gewerblicher Art derselben Trägerkörperschaft ist grundsätzlich nicht möglich (siehe KStR 2013 Rz…
2.3. Personengesellschaften 2.3.1. Transparenz- und Intransparenzprinzip Rz 375: Nach österreichischem Steuerrecht werden Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) nicht als eigenes Steuersubjekt behandelt, sondern es werden die von ihnen erwirtschafteten Gewinne anteilig in den Händen der Gesellschafter besteuert (Transparenzprinzip). Aus dieser auf der Bilanzbündeltheorie fußenden Sichtweise…