…sowie auf diese Weise ergehende Erledigungen, amtliche Ausfertigungen, Protokolle und Zeugnisse sind den Schriften gleichzuhalten (zB Fax oder E-Mail). Rz 141: Wurde eine Schrift tatsächlich verfasst, so unterliegt sie der Gebührenpflicht, auch wenn ihre Errichtung bei zweckmäßigerer Vorgangsweise hätte unterbleiben können (VwGH 7.10…
…unmittelbare Rechte ableiten kann. Rz 170: Eine Übersendung liegt dann vor, wenn die Schrift nicht persönlich, sondern postalisch oder elektronisch (zB E-Mail oder Fax) übermittelt wird. Der Zeitpunkt der Übersendung ist jener, in dem die Schrift die Sphäre der Behörde verlässt. 8.2.3…
…2 GebG wurde der Begriff einer Schrift an die heutigen technischen Möglichkeiten angepasst. Damit ist auch eine automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise (zB mittels Fax oder E-Mail) eingebrachte Eingabe oder Beilage gebührenpflichtig. Weiters sind damit auch auf solchem Wege ergehende Erledigungen…
…der beiden Vertragsstaaten ist (im Folgenden als die "zuständige Amtsperson der OECD" bezeichnet), erforderlich ist. b)Der Antrag auf Bestellung kann per E-Mail oder per Fax erfolgen und hat die betroffenen Vertragsstaaten zu benennen. Der Antrag darf keine anderen Informationen über den Verständigungsfall enthalten…
…vergebühren. Rz 652: Unter "auf elektronischem Wege ausgestellt" ist insbesondere die Übermittlung per E-Mail, per USB-Stick, per Upload auf eine digitale Anwendung, per Filehosting-Dienst, per WebERV oder per Fax zu verstehen. Rz 653: Der Ausdruck eines bereits auf elektronischem Wege übermittelten Zeugnisses…
…der Gebühr bei Verwendung der Funktion E-ID siehe Rz 143. Rz 365: Unter "auf elektronischem Wege eingebracht" ist insbesondere die Übermittlung per E-Mail, per USB-Stick, per Upload auf eine digitale Anwendung, per Filehosting-Dienst, per WebERV oder per Fax zu verstehen. Rz…