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KfzBStR 2021 Rz 350–353A.3.7. Botschaften, Konsulate, Internationale Organisationen, Diplomaten usw.
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Z 11 KfzStG 1992 sowie aufgrund von Staatsverträgen wie dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966, bzw. dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, BGBl. Nr. 318/1969, für völkerrechtlich privilegierte Personen eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer sowie der motorbezogenen Versicherungssteuer. Die Steuerbefreiungen…

KfzBStR 2021 Rz 376–379A.3.7.4. Legitimationskarte
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…in Österreich) anderen Personen, die in Österreich Privilegien genießen (z.B. Angehörige des Verwaltungs- und technischen Personals diplomatischer oder konsularischer Vertretungsbehörden oder ständiger Vertretungen zu internationalen Organisationen in Österreich) | Ja | Braun | Dienstliches Hauspersonal | Nein | Grau | PrivatePrivate Hausangestellte privilegierter Arbeitgeber…

KfzBStR 2021 Rz 354–362A.3.7.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Vergütung | Z 2 bzw. lit. b | Z 3 (erstmalige Zulassung) | Völkerrechtlich privilegierte Personen und Einrichtungen | Steuerbefreiung von der Einfuhrumsatzsteuer | Direkte / unmittelbare Befreiung | Fahrzeugerwerb im Inland - Lieferung (Z 1 und Z 4) | Z 3 bzw. lit. c (sowie Z…

KfzBStR 2021 Rz 363–371A.3.7.2.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (von Neufahrzeugen) im übrigen Unionsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…völkerrechtlich privilegierten Personen auch im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs nach § 1 Z 2 NoVAG 1991 die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe zu. Vorausgesetzt wird, dass die Personen oder Einrichtungen nach dem Bundesgesetz BGBl. Nr. 257/1976 über die Umsatzsteuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen…

KfzBStR 2021Anhang I: Genehmigungsdatenbank (allgemein)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 3 Abs. 2 Z 1 Kraftfahrzeugerwerb durch völkerrechtlich privilegierte Personen Beim Kraftfahrzeugerwerb durch völkerrechtlich privilegierte Personen, daher ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder, gilt Folgendes: Bei Lieferungen durch einen inländischen Fahrzeughändler hat dieser die Fahrzeugidentifikationsnummer des Kraftfahrzeuges nach erfolgter Zulassung…

KfzBStR 2021 Rz 372–375A.3.7.3. Motorbezogene Versicherungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…für die Kraftfahrzeugsteuer als auch für die motorbezogene Versicherungssteuer anzuwenden. Rz 374: Die Befreiung steht in Österreich grundsätzlich nur Personen zu, die an diplomatischen oder konsularischen Vertretungsbehörden fremder Staaten in Österreich oder als Angestellte internationaler Regierungsorganisationen mit Amtssitz in Österreich oder an Ständigen Vertretungen fremder…

GebR 2025 Rz 48–542.3.3.2. Vereinigungen, die ausschließlich wissenschaftliche, Humanitäts- oder Wohltätigkeitszwecke verfolgen (§ 2 Z 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die ausschließlich wissenschaftliche, Humanitäts- oder Wohltätigkeitszwecke verfolgen (§ 2 Z 3 GebG) 2.3.3.2.1. Begünstigte Vereinigungen Rz 48: Gemäß § 2 Z 3 GebG sind juristische Personen des Privatrechtes (Vereine, aber auch Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen oder Genossenschaften), die ausschließlich wissenschaftliche, humanitäre oder wohltätige Zwecke verfolgen…