…gemäß § 6 Abs. 1 FMV 2015 jene Fonds, für die eine solche Erklärung abgegeben wurde, in einer gesonderten Liste auszuweisen und im Internet zu veröffentlichen ("Fonds, die der KESt auf Zinsen gemäß § 98 EStG 1988 unterliegen"). In dieser Liste sind daher sämtliche Fonds, für die…
…auf die KESt auf Grundlage der Auslands-KESt VO 2012 (BGBl. II Nr. 92/2012) iVm der Fonds-Melde-Verordnung 2015 (BGBl. II Nr. 167/2015 idgF) erfolgen, soweit es sich um Kapitalerträge gemäß § 27 Abs. 2 Z 1 lit. a bis c EStG 1988…
…den Ausschüttungen Zinsen inländischer Schuldner im Sinne des § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 enthalten, unterliegen diese entsprechend der Meldung nach der FMV 2015 dem KESt-Abzug. Rz 278: Jene Teile der Ausschüttung bzw. der ausschüttungsgleichen Erträge, die aus Erträgen von im…
…2.6. Regelbesteuerungsoption gemäß § 27a Abs. 5 iVm Abs. 6 EStG 1988 Rz 328: Der Steuerpflichtige hat auf Antrag die Möglichkeit, sämtliche zu einem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG 1988 zu besteuernden Kapitaleinkünfte zum progressiven Einkommensteuertarif zu veranlagen. 3.2.3. Beschränkt steuerpflichtige…
…des § 27 EStG 1988 3.4.1.2.1. Dividenden Rz 379: Auf Gewinnausschüttungen ist die Beteiligungsertragsbefreiung gemäß § 10 KStG 1988 nicht anzuwenden, somit unterliegen diese Einkünfte der beschränkten Steuerpflicht. Die Steuer auf diese Dividenden wird im Inland durch den Abzugsverpflichteten mittels KESt-Abfuhr eingehoben…
…Stück)zinsen iSd § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988). Schließlich unterliegen aufgrund § 40 Abs. 6 ImmoInvFG auch andere Einkünfte der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 98 Abs. 1 EStG 1988. 4.1.2.2. Meldefonds auf einem inländischen Depot Rz 445: Soweit die ausschüttungsgleichen…
…EStG 1988 das Finanzamt für Großbetriebe zuständig ist. Das Finanzamt für Großbetriebe ist weiters zuständig für die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer auf Grund von völkerrechtlichen Verträgen (§ 61 Abs. 4 Z 1 BAO). Zahlungen einer Privatstiftung zur Abgeltung von gerichtlich durchsetzbaren Pflichteils(ergänzungs)ansprüchen unterliegen nicht der…
…gemäß § 186 Abs. 2 Z 1 InvFG 2011 enthalten sind, sofern das den §§ 186 oder 188 InvFG 2011 unterliegende Gebilde direkt oder indirekt höchstens 15% seines Vermögens in Wirtschaftsgüter angelegt hat, deren Erträge inländische Zinsen sind. Für die Ermittlung der Prozentsätze ist der Nachweis auf…
…bei Zinsen aus Bankeinlagen siehe EStR 2000 Rz 6232. 3.2.2.1.2.3.3. "Substanzgewinne" (Einkünfte iSd § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988) Rz 295: Im Unterschied zum Privatvermögen sind die Einkünfte bei im Betriebsvermögen gehaltenen Anteilen durch den KESt-Abzug der…
…eine Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 abgegeben, wird die vom Fonds im Rahmen der Ausschüttung bzw. nach § 58 Abs. 2 InvFG 2011 ausbezahlte KESt von der depotführenden Bank nicht einbehalten und somit nicht an das Finanzamt abgeführt. Eine Anrechnung der gemeldeten KESt ist…
…hat der inländische Fonds einen Betrag in der Höhe der auf die ausschüttungsgleichen Erträge gemäß § 186 Abs. 2 Z 1 erster Satz InvFG 2011 entfallenden KESt zuzüglich des gemäß § 124b Z 186 EStG 1988 freiwillig geleisteten Betrages auszuzahlen. Eine KESt-Ausschüttung kann nur unter den…
…Die Rz 542 bis 548 und 549 bis 552 gelten vollumfänglich im Hinblick auf AIF. Rz 570: Alternative Investmentfonds unterliegen im Gegensatz zu den klassischen Investmentfonds im Sinne von OGAW nicht der Limitierung auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 27 EStG 1988. Auf der Ebene des…
…Die Kapitalertragsteuer wird nur von 60% des positiven Saldos aus Einkünften iSd § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 abzüglich der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen bemessen, diese KESt entfaltet gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 keine Endbesteuerungswirkung. Enthalten daher die ausschüttungsgleichen Erträge des Investmentfonds…
…sich Nichtmeldefonds auf einem Depot eines inländischen Kreditinstitutes, stellen sowohl Ausschüttungen als auch pauschal unter Anwendung des § 40 Abs. 2 Z 2 ImmoInvFG ermittelte ausschüttungsgleiche Erträge inländische Kapitaleinkünfte iSd § 27 EStG 1988 dar, die gemäß § 93 Abs. 1 dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen. Ist der Immobilienfonds nicht…
…BAO die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe um einen Bereich, der nicht (zur Gänze) unter den Begriff "Abgabenerhebung" bei den in § 61 Abs. 1 BAO angeführten Abgabepflichtigen fallen würde, nämlich die Vorschreibung der Kapitalertragsteuer beim Empfänger der Kapitalerträge. Gemäß § 95 Abs. 4 EStG 1988 ist…
…EStG 1988 als KESt-befreite Zinsen vereinnahmt. Die Besteuerung der Zinsen bei der Privatstiftung erfolgt auf Basis der Mitteilung der Meldestelle gemäß § 12 KMG entsprechend der Ausschüttung im Wege der Zwischenbesteuerung, soweit die Zinsen die Voraussetzungen für den begünstigten Steuersatz nach § 27a Abs. 1 EStG…
…unterliegen alle Kapitalerträge (Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge) dem Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988. Enthält der Fonds allerdings nicht öffentlich angebotene Wirtschaftsgüter, muss der Fondsanteil zumindest in einer Weise angeboten werden, die einem öffentlichen Angebot gleichkommt. Zum Sondersteuersatz auf den Gewinn aus…
…Befinden sich Nichtmeldefonds auf einem Depot eines inländischen Kreditinstitutes, stellen sowohl Ausschüttungen als auch pauschal unter Anwendung des § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 ermittelte ausschüttungsgleiche Erträge inländische Kapitaleinkünfte iSd § 27 EStG 1988 dar, die gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988 dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen…
…120: Zuständig für die Erledigung eines Antrags auf Verlängerung des Besteuerungszeitraums im Fall einer Abwicklung gemäß § 19 Abs. 3 KStG 1988 ist das Finanzamt, das für die Erhebung der Körperschaftsteuer der in Abwicklung befindlichen Körperschaft zuständig ist. 3.2.7. Rückzahlung der Kapitalertragsteuer an beschränkt…
…abgegeben hat, unterliegen im Zeitpunkt des Zuflusses an den Fondsanteilinhaber in voller Höhe dem KESt-Abzug gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988. Eine Korrektur kann nur im Rahmen einer allfälligen Jahresmeldung erfolgen. Siehe auch Rz 480. Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer sind die Ausschüttungen gemäß §…