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6 Treffer438 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1800–181231.1.9. Begriffe in der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ist eine Amtshandlung, welche die Rechtslage der Partei nicht verändert. Bei der Beurteilung, ob und allenfalls in wessen Privatinteresse eine Amtshandlung liegt, ist die einzelne Amtshandlung nicht isoliert, sondern im Gesamtzusammenhang jenes Verfahrens zu sehen, dessen Teil sie bildet. Dabei ist auf das Verfahrensziel abzustellen…

ZustRL Rz 22–341.4. Wechsel der Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…dass sich die Zuständigkeit aufgrund der gesetzlichen Zuständigkeitsabgrenzung der Finanzämter in Zukunft ändern wird. Beispiel 1: Aufgrund einer Umgründung überschreitet eine Kapitalgesellschaft bereits in ihrem Gründungsjahr die Umsatzerlösschwelle gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 BAO und wird sie auch in den Folgejahren überschreiten, es wurde…

GebR 2025 Rz 120–1266. Amtlicher Gebrauch (§ 8 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Fall, wenn ein Organ der Behörde oder des Gerichtes in die vorgelegte Schrift Einsicht nimmt, sich über deren Inhalt unterrichtet, um das so gewonnene Wissen bei einer Amtshandlung zu verwerten oder auf Grund des so gewonnenen Wissens von einer bestimmten Amtshandlung abzusehen. Zum amtlichen…

GebR 2025 Rz 139–1428.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip Rz 139: Weist eine Schrift oder Amtshandlung die gesetzlich geforderten Merkmale auf, unterliegt sie einer festen Gebühr (siehe Rz 55). Das GebG knüpft - besonders im Bereich der festen Gebühren - an formale Kriterien an (VwGH 15.1.1981, 3627/80…

ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…sowie die Androhung und Festsetzung von Zwangsstrafen (VwGH 9.12.1992, 91/13/0204). Die gesetzliche Definition des Begriffes "Erhebung" wurde durch das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG), BGBl. I Nr. 104/2019, aus § 49 Abs. 2 BAO in den § 1 Abs. 3 BAO verschoben. Die Auslegung…

GebR 2025 Rz 785–79210.20.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…im Zeitpunkt der Antragstellung wahrscheinlich ist. Wurde Ihr Antrag ab- bzw. zurückgewiesen und haben Sie eine Vorauszahlung an die Behörde geleistet, können Sie beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten die Rückzahlung der bezahlten Gebühr beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Rückzahlungsantrag schriftlich (nicht per E-Mail…