C.4. Dauer der Steuerpflicht (§ 4 KfzStG 1992) Rz 1480: Für ein in einem inländischen Zulassungsverfahren zugelassenes Kraftfahrzeug beginnt die Steuerpflicht mit dem Tag der Zulassung und dauert bis zum Tag, an dem die Zulassung endet. Die Steuer ist tageweise zu berechnen, angefangene Tage zählen…
…84/15/0071). Rz 1500: Wird ein Unternehmen im Ganzen überlassen, ergibt sich der Wert der mit dem Leibrentenvertrag überlassenen beweglichen Sachen aus deren Teilwert gemäß § 26 GebG iVm § 12 BewG 1955. Verbindlichkeiten und Rückstellungen des Betriebes finden bei der Ermittlung dieses Wertes keine Berücksichtigung.…
…vereinbaren, das Ergebnis eines Vertragspartners auf einen gewünschten Zielwert zu korrigieren (vgl. BFH 14.8.1974, I R 168/72, BStBl II 1975, 123 und BFH 17.12.1997, I R 70/97, BStBl II 1998, 545). Ein Year-End-Adjustment ist idR nicht notwendig…