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2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…BAO - das Vorliegen von Unzumutbarkeit, sofern die ordnungsgemäße Ermittlung der Grundlagen der Abgabenerhebung nicht gefährdet wird - auszulegen. Wenn für solche Umsätze die Umsatzgrenze (45.000 Euro) und zudem die Barumsatzgrenze von 7.500 Euro betriebsbezogen überschritten werden und daher Registrierkassenpflicht besteht, kann für die Umsätze…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…Abs. 1 UStG 1994. Nach § 2 Abs. 1 erster Satz UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Die Belegerteilungspflicht des § 132a BAO besteht ua. auch dann, wenn die Umsätze umsatzsteuerfrei sind, wenn sie unter der "Kleinunternehmergrenze" (zufolge § 6 Abs. 1…

VPR 2021 Rz 2782.1.4. Befreiung für vorbereitende oder Hilfstätigkeiten
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Abs. 4 OECD-MA genannten Tätigkeiten nicht für das Unternehmen selbst, sondern für ein anderes Unternehmen erbracht, ist die Befreiung nicht anwendbar (OECD-MK Art. 5 Z 61; EAS 2689). Denn die Bestimmung stellt darauf ab, dass eine Geschäftseinrichtung ausschließlich für Tätigkeiten genutzt wird, die…

VPR 2021 Rz 284–2872.2.2. Funktionsanalyse
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

2.2.2. Funktionsanalyse 2.2.2.1. Wesentliche Mitarbeiterfunktionen ("significant people functions") Rz 284: Ausgangspunkt der Funktionsanalyse ist die Feststellung der tatsächlich von der Betriebsstätte ausgeübten Tätigkeiten (OECD-MK Art. 7 Z 18 idF vor 2010). Hierbei ist Z 1.51 ff OECD-VPL…

VPR 2021 Rz 102–1051.3.2.4. Abgrenzungsfragen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Gesellschaftertätigkeit oder "Shareholder Activities"), sind daher nicht an die Tochtergesellschaft verrechenbar (Z 7.9 OECD-VPL). Bei der Tätigkeit der Anteilseigner steht die Kontrollfunktion über die GesellschaftTochtergesellschaft im Vordergrund, wodurch der Tochtergesellschaft kein wirtschaftlicher oder kommerzieller Wert verschafft wird. Die Verrechnung einer Dienstleistung ist daher…

VPR 2021 Rz 288–2962.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…vorgesehenen Investitionen dienen. Darüberhinausgehende überschüssige Mittel sind dem Stammhaus zuzurechnen. Rz 291: Auch Kapitalbeteiligungen können einer Betriebsstätte zugerechnet werden, wenn sie - im Sinne einer tatsächlichen Zugehörigkeit - funktional der Ausübung der operativen Tätigkeit der Betriebsstätte dienen. Sie müssen Grundlage von wesentlichen Mitarbeiterfunktionen sein, zu denen auch…

VPR 2021 Rz 432–4353.2.2. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

3.2.2. Begriffsbestimmungen 3.2.2.1. Geschäftseinheit Rz 432: Die Begriffsdefinition der "Geschäftseinheit" im Sinne von § 2 Z 2 VPDG ist insofern weit gefasst, als neben Vereinigungen mit eigener Rechtspersönlichkeit auch solche ohne eigene Rechtspersönlichkeit als eigene Geschäftseinheit definiert werden. Der Begriff umfasst…

VPR 2021 Rz 250–2632. Teil: Multinationale Betriebsstättenstrukturen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Kesselanlage (EAS 2082); durch Holzrückearbeiten mit einem mobilen Container (EAS 2244); durch tageweise Tätigkeiten eines Filmcutters (EAS 2099); durch einen bloßen Telefon- und Telefaxanschluss mit Anrufbeantworter (EAS 469). Auch ein fahrendes Schiff begründet für das Schifffahrtsunternehmen keine Betriebsstätte (BFH 3.7.1997, IV R 58…

VPR 2021 Rz 279–2832.2. Betriebsstättengewinnzurechnung - "AOA light"
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2. Betriebsstättengewinnzurechnung - "AOA light" 2.2.1. Allgemeine Grundsätze Rz 279: Betriebsstätten haben keine eigene Rechtspersönlichkeit, sie sind nur ein rechtlich unselbständiger Teil des Gesamtunternehmens. Sie sind als solche daher auch nicht steuerpflichtig; steuerpflichtig ist die Rechtsperson, die das Gesamtunternehmen betreibt. Steuerbescheide sind daher…

VPR 2021 Rz 415–4213.1.3. Funktions- und Risikoanalyse
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

3.1.3. Funktions- und Risikoanalyse Rz 415: Der Abgabepflichtige ist im Rahmen der Verrechnungspreisdokumentation gehalten, für seine Geschäftsbeziehungen mit verbundenen Unternehmen auch eine Vergleichbarkeitsanalyse durchzuführen (zu den fünf Vergleichbarkeitsfaktoren siehe Rz 57 ff). Sie ist zentral für die Bestimmung verlässlicher Fremdvergleichswerte. Denn die Analyse…