…Anwendungsbereich genannten Voraussetzungen vorliegen. Siehe dazu Abschnitt 2.9 (Trusts und trustähnliche Vereinbarungen) sowie Abschnitt 2.10 (Meldepflichtige ausländische Rechtsträger). Ausnahmen vom Anwendungsbereich des § 1 WiEReG bedeuten keine Ausnahme vom Anwendungsbereich der berufsspezifischen Sorgfaltspflichten gemäß anderer Aufsichtsgesetze. Umgekehrt sind auch Ausnahmen, die in anderen Aufsichtsgesetzen…
…1 lit. b Einleitungssatz WiEReG keine Bedeutung für meldepflichtige Rechtsträger hat. Der Begriff der Verdachtsmomente ist nur für Verpflichtete relevant, für die in ihren jeweiligen berufsspezifischen Sorgfaltspflichten auf die Definition des § 2 WiEReG verwiesen wird. 3 Definition der Nominee-Vereinbarungen Gemäß § 2a Abs. 1 Z…