…vor, wenn überwiegende, schutzwürdige Interessen des wirtschaftlichen Eigentümers oder anderer Personen, deren Interessen durch die vollständige Offenlegung des Urkundeninhaltes unmittelbar betroffen wären oder sein könnten (zB in der Urkunde genannte Personen oder Organe der involvierten Rechtsträger), der Übermittlung der Urkunde entgegenstehen. Dabei ist es unerheblich…
…Finanzinstitut muss bei Neukonten natürlicher Personen jedenfalls eine Selbstauskunft des Kontoinhabers beschaffen, die Bestandteil der Kontoeröffnungsunterlagen sein kann und anhand derer das meldende Finanzinstitut die steuerliche(n) Ansässigkeit(en) des Kontoinhabers feststellen kann. Die Selbstauskunft kann auch durch eine vom Kontoinhaber bevollmächtigte Person erbracht werden…
…die betroffene beherrschende Person nicht als meldepflichtige Person behandelt werden (FAQ 4 vom Juni 2016 zu Sec. II-VII). 5.4.1. Selbstauskunft Rz 38: Damit eine Selbstauskunft gültig ist, muss diese von einer beherrschenden Person oder einer Person unterschrieben oder sonst positiv bestätigt sein…
… 5 Abs. 2 WiEReG). In Einzelfällen kann es sein, dass sich das Geburtsdatum oder der Geburtsort bei verstorbenen wirtschaftlichen Eigentümern nicht mehr eruieren lässt, beispielsweise wenn diese schon vor langer Zeit verstorben sind oder wenn für ausländische natürliche Personen aufgrund der landesspezifischen Gegebenheiten diese Information…
…Schiedsstelle (es sei denn, die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten haben vor Ablauf dieser Frist eine andere Frist oder ein anderes Vorgehen vereinbart) legt die zuständige Behörde jedes Vertragsstaats dem Vorsitzenden der Schiedsstelle einen Lösungsvorschlag vor, in dem alle ungelösten Fragen des Falls behandelt werden (unter…