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GMSR Rz 31.3. Allgemeine Meldepflichten (§ 3 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Personen, die in einem teilnehmenden Staat steuerlich ansässig sind, einzuholen und für diese zu melden (siehe dazu auch § 6 Abs. 1 GMSG). Die Einholung einer Steueridentifikationsnummer kann somit dann unterbleiben, wenn es sich um eine in einem nicht teilnehmenden Staat steuerlich ansässige beherrschende Person eines…

GMSR Rz 73–7711. Der Begriff "meldepflichtiges Konto" (§§ 88 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…denen das meldende Finanzinstitut aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen zum Zeitpunkt der Sorgfaltsprüfung unterliegt. Bei bestehenden Konten von Rechtsträgern kann sich das meldende Finanzinstitut bei der Feststellung der beherrschenden Person auf Informationen verlassen, die aufgrund der anwendbaren Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) erhoben und verwahrt…

GMSR Rz 37–385.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Kontoinhaber als passiver NFE zu behandeln. Rz 33 gilt sinngemäß. Hinsichtlich der Einstufung, ob die beherrschende(n) Person(en) einer passiven NFE meldepflichtige Personen sind, muss ein meldendes Finanzinstitut entweder eine neue Selbstauskunft oder eine schlüssige Erklärung sowie gegebenenfalls Unterlagen, die die Plausibilität der bisherigen…

GMSR Rz 39–426. Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern (§§ 43 bis 46 GMSG, § 86 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…der Überprüfungs-, Identifizierungs- und Meldepflichten. Es ist festzustellen, ob das Konto von einer oder mehreren meldepflichtigen Person(en) oder von passiven NFEs mit einer oder mehreren beherrschenden Person(en), die meldepflichtige Personen sind, gehalten wird. Die Kontoeröffnung darf nur bei Vorliegen einer Selbstauskunft erfolgen. § 45…

GMSR Rz 47–517.2. Alternative Verfahren für Versicherungsverträge (§ 48 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…würde (Sec. VII Rz 16 CRS-Kommentar). Beispiel 1 (Konten, die von einem passiven NFE und einer seiner beherrschenden Personen gehalten werden): Der passive NFE T hält ein Verwahrkonto bei A, einer Geschäftsbank, die ein meldendes Finanzinstitut ist. Eine der T beherrschenden Personen, N, hält…

GMSR Rz 89–9312.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…§ 34 und 35 GMSG); Ermittlung des Schwellenwert von 1.000.000 US-Dollar für Zwecke der Feststellung, ob eine beherrschende Person eines passiven NFE eine meldepflichtige Person ist (§ 39 Z 3 lit. a GMSG); Ermittlung des Schwellenwertes von 1.000.000 US-Dollar bei rückkaufsfähigen…

GebR 2025 Rz 283–29710.2.1.1. Erteilung einer Befugnis, Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Nebenwirkung. Beispiel 1: Die Bestellung eines Gerichtsdolmetschers durch das Oberlandesgericht hat den Zweck, den Gerichten vertrauenswürdige, die in Frage kommende Sprache völlig beherrschende ständige Übersetzer zur Verfügung zu stellen. Der Bewilligungsakt unterliegt nicht der Gebühr nach § 14 TP 2 GebG. Beispiel 2: Die Bestellung eines…

GMSR Rz 83–8512.3. Rechtsträger (§ 98 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…GMSG). Darüber hinaus ist ein meldendes Finanzinstitut auch in Fällen, in denen der Kontoinhaber ein passiver Rechtsträger (NFE) ist, der von einem oder mehreren meldepflichtigen Personen beherrscht wird, verpflichtet, dem Finanzamt die Steueridentifikationsnummern aller beherrschenden meldepflichtigen Personen mitzuteilen (§ 3 Abs. 1 Z 2 GMSG). Ebenso…

GMSR Rz 81–8212. Sonstige Begriffsbestimmungen (§§ 96 bis 106 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Finanzinstituts (Rz 52 ff) zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden nach den Auflagen zur Geldwäschebekämpfung und ähnlichen Vorschriften, denen dieses meldende Finanzinstitut auf Grund bundesgesetzlicher Regelungen unterliegt (in Bezug auf die Feststellung beherrschender Personen vgl. Rz 77). In Bezug auf die Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach …

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…wurde das von der 4. und 5. Geldwäscherichtlinie vorgesehene Register für Gesellschaften und sonstige juristische Personen sowie das Register für Trusts und trustähnliche Vereinbarungen in einem zentralen Register umgesetzt. Auf dieser Basis wurde das Register der wirtschaftlichen Eigentümer mit 15. Jänner 2018 eingerichtet und wird…