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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…Privatstiftung mit "Ausübung von Kontrolle auf andere Weise" zu melden. Zu beachten ist aber jedenfalls, dass auch bei einem rechtswirksamen Verzicht dennoch auf andere Weise Kontrolle ausgeübt werden kann, beispielsweise durch faktische Umstände ua. Personenidentität oder enge verwandtschaftliche Beziehungen (siehe auch Abschnitt 2.3.9…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…Wirtschaftskammer Österreich über die Ausübung der Bilanzbuchhaltungsberufe (Bilanzbuchhaltungsberufe-Ausübungsrichtlinie 2014 - BB-AR 2014) dürfen Berufsberechtigte Aufträge nur im Rahmen der ihnen gesetzlich eingeräumten Berufsrechte annehmen. Einen begründeten Verdacht auf Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann das Finanzamt dem Präsidenten der Wirtschaftskammer Österreich (als Behörde gemäß § 63 Abs…

KfzBStR 2021 Rz 1404–1412C.2.2.3. Kraftfahrzeuge mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen (§ 2 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Zulassung für die Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr und liegt sohin eine abgabenpflichtige widerrechtliche Verwendung (§ 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992) vor. Bei begründetem Verdacht einer Übertretung der vorgeschriebenen Auflagen für die Zulassung oder Bewilligung einer Probe- oder Überstellungsfahrt ist die Abgabenbehörde berechtigt…

GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…für alle Finanzvergehen gemeinsam (RegerKöck/HackerJudmaier/NordmeyerKalcher/KurokiSchmitt, , Das Finanzstrafgesetz Bd. I5, 4. Auflage2018, § 21 Rz 5). Die Höhe der zu verhängenden Strafe ist innerhalb des so festgestellten Strafrahmens nach den allgemeinen Strafzumessungsregeln gemäß § 23 FinStrG auszumessen, wobei die Verwirklichung mehrerer Finanzvergehen einen Erschwerungsgrund darstellt…

GMSR Rz 43–467. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…meldenden Finanzinstitut vorliegen, der Behauptung der Person bezüglich ihres Status widersprechen (Sec. VII Rz 3 CRS-Kommentar). Beispiel 1: Bei Kontoeröffnung erhält ein meldendes Finanzinstitut vom Kontoinhaber eine Selbstauskunft. Der dort angegebene Staat der steuerlichen Ansässigkeit steht im Widerspruch zu den Belegen, die zwecks Verfahren…

BMF-010221/0362-VI/8/2014Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0362-VI/8/201412.06.2014

…Anschluss einer Ansässigkeitsbescheinigung des Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens gestellt werden. Verdacht auf Umgehungsgestaltung liegt insbesondere dann vor, wenn ein Vergleich der Höhe der Arbeitskräftegestellungsvergütungen mit der Höhe der Lohnzahlungen erkennen lässt, dass ein ungewöhnlicher Gewinnabfluss in das Ausland vorliegt, oder wenn Anhaltspunkte bestehen, dass im Ausland lediglich eine…

GMSR Rz 33–365.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

5.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG) 5.3.1. Allgemeines Rz 33: Das meldende Finanzinstitut hat das betreffende Konto im Falle, dass Informationen zur Ansässigkeit des Rechtsträgers in einem teilnehmenden Staat vorliegen, als meldepflichtiges Konto zu behandeln. Es besteht…