…an den Abgabepflichtigen an. Das bedeutet, dass alle begünstigten Umsätze je verwirklichter litera je Abgabepflichtigem zusammengerechnet werden müssen. Beispiele: Ein Abgabepflichtiger betreibt 3 Maronistände. Die derart getätigten Umsätze aller drei Maronistände werden zusammengerechnet. Ein Abgabepflichtiger betreibt eine Hütte und einen Maronistand. Diese Umsätze werden für…
…6.1. Allgemeines A.3.6.1.1. Benutzung des Kraftfahrzeuges Rz 201: Voraussetzung für alle Befreiungen ist die vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges durch den Menschen mit Behinderung zur persönlichen Fortbewegung. Die vorwiegende Verwendung muss zur Erlangung der Befreiung glaubhaft gemacht werden (z.B. Bejahung…
A.3.6.1.2. Nachweisdokumente Rz 206: Für den Nachweis des Vorliegens einer Behinderung können je nach Gesetz und Rechtslage verschiedene Dokumente vorgelegt werden. Im Wesentlichen sind dabei relevant: Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff…
…da beim Leasinggeschäft keine kurzfristige Vermietung vorliegt. Für die Beurteilung der begünstigten Nutzung zur kurzfristigen Vermietung kann unter anderem Folgendes als Indiz gewertet werden: eine Prognoserechnung über die zukünftige Geschäftstätigkeit Anmietungsmöglichkeiten Werbemaßnahmen Fahrtenbuch Versicherungen für das betreffende Kraftfahrzeug etc. Wird ein Kraftfahrzeug nach dem Erwerb…
…Fahrzeughändler hat nach Hinweis auf die Inanspruchnahme der Befreiung durch den Menschen mit Behinderung das Kraftfahrzeug ohne Belastung mit Normverbrauchsabgabe zu liefern. Auf der Rechnung ist ein Vermerk über die Inanspruchnahme der Befreiung anzuführen. Der begünstigte Erwerber hat nun die Zulassung des Kraftfahrzeuges zu veranlassen…
…befreiten Kraftfahrzeuge und Nachweise über die Zulassung als solche in Betracht. Für andere gemäß § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 Begünstigte gilt dies sinngemäß. B.9.4. Aufzeichnungs- und Nachweispflichten des Fahrzeughändlers iZm der Befreiung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 bzw. …
…Fahrtenbuch). Rz 114: Als Hinweis für eine Nutzung für den begünstigten Zweck kann bei der Beurteilung der Steuerfreiheit die von der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Verwendungsbestimmung herangezogen werden. In Betracht kommende Verwendungsbestimmungen gemäß Anlage 4 Zulassungsstellenverordnung: 62: zur Verwendung für den Rettungsdienst einer Gebietskörperschaft…
…des bereits auf die gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 lit. a NoVAG 1991 begünstigte Person/Einrichtung zugelassenen Kraftfahrzeuges in der Genehmigungsdatenbank gesperrt, sobald die Bescheinigung, dass der Mensch mit Behinderung für das Kraftfahrzeug die Steuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 Versicherungssteuergesetz 1953, BGBl…
…Anspruch auf Steuerfreiheit mit der Einreichung der Abgabenerklärung (materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal); dies gilt auch, wenn der Nachweis über die Behinderung erst nachträglich beigebracht wird (siehe Rz 302 ff). Wird die Abgabenerklärung im Postweg überreicht, ist der grundsätzlich durch den Poststempel nachweisbare Tag der Postaufgabe maßgebend.…
…bis 31. Dezember 2015 gültig und waren bis dahin als Nachweis für die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer anzuerkennen. Danach musste ein neuer Ausweis beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) beantragt werden. A.3.6.1.2.3. Feststellung im Sinne des §…
…im Gegensatz zum Erwerb eines inländischen Gebrauchtfahrzeuges, grundsätzlich normverbrauchsabgabepflichtig. Die Befreiung für Menschen mit Behinderungen nach § 3 Z 5 NoVAG 1991 ist somit anwendbar (siehe Rz 220 sowie Rz 241). A.3.6.2.2.3. Besondere Fälle Rz 258: Der Wegfall der Befreiungsvoraussetzungen nach…
…1991 kann in Anspruch genommen werden, wenn beim Kauf des Kraftfahrzeuges auch Normverbrauchsabgabe zu entrichten wäre. Siehe dazu näher Rz 220. Rz 242: Die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe für Menschen mit Behinderungen gemäß § 3 Z 5 NoVAG 1991 trat am 30. Oktober 2019 in Kraft…
A.3.6.3. Motorbezogene Versicherungssteuer A.3.6.3.1. Allgemeines Rz 280: Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden müssen, sind gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 VersStG 1953 von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit (siehe Rz 200). Rz 281…
…gelten mit Ausnahme der Regelung über die Sperrsetzung auch bei der Lieferung durch einen anderen Unternehmer (Taxi, Miet- oder Gästewagen) (siehe Rz 228). Wurde die Normverbrauchsabgabe vom Menschen mit Behinderung fälschlicherweise an den Fahrzeughändler im Rahmen des Kaufpreises (laut Rechnung) entrichtet, obwohl die Befreiung gemäß …
…Steuerfreiheit Rz 1633: Beziehen sich Befreiungsbestimmungen anderer Abgaben (z.B. Parkometerabgabe) auf Menschen, die aufgrund einer Behinderung von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen sind, und wird hierfür eine Bescheinigung über das Zutreffen der Befreiung verlangt, hat eine örtlich zuständige Zulassungsstelle die Bestätigung über die Befreiung von…
…beachte: abweichend bei Menschen mit Behinderungen, siehe Rz 233 und 258, sowie bei Diplomaten, siehe Rz 367 f); in den anderen Fällen des § 1 Z 4 NoVAG 1991 derjenige, der den Eigenverbrauch (z.B. Entnahme eines Fahrschulkraftfahrzeuges) oder die Änderung der begünstigten Nutzung von nach …
…Überschreitung (siehe Rz 669). Da bei der Lieferung eines solchen Kraftfahrzeuges kein normverbrauchsabgabepflichtiger Vorgang verwirklicht wird, kann die Befreiung für Menschen mit Behinderungen nicht in Anspruch genommen werden. Rz 237: Im Gegensatz zur bis 30. Juni 2021 in Kraft stehenden Befreiungsbestimmung des § 3 Z 5…
…werden. Rz 307: Wird die Abgabenerklärung im Postweg überreicht, ist der grundsätzlich durch den Poststempel nachweisbare Tag der Postaufgabe maßgebend. Rz 308: Die dem Nachweis der Behinderung dienenden Unterlagen sind dem Versicherer zur Einsichtnahme (über Verlangen des Versicherers im Original) vorzulegen. Sind die Befreiungsvoraussetzungen gegeben…
…aus dem Zulassungsantrag hervor, müssen diese Daten nicht neuerlich beim Befreiungsansuchen erfasst werden. Rz 291: Die Zulassungsstelle prüft das Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen. Der Nachweis der Behinderung erfolgt ausschließlich durch den Abgleich mit der Zulassungsevidenz. Die Nachweisdokumente wurden im Rahmen der Initialbefüllung gemäß § 2 ANB-V…