…nicht von diesen Befreiungsbestimmungen umfasst, da dies keine durch eine Krankheit bedingte besondere Beförderung darstellt. Beispiel: Fahrten, die dazu dienen, Personen mit Behinderungen z.B. zu Tages- oder Ausbildungsstätten zu bringen, dienen nicht der Krankenbeförderung und können daher nicht für die Befreiung für Krankenbeförderung herangezogen…
…Der HTVI-Ansatz kommt außerdem nicht zur Anwendung, wenn zumindest eine der folgenden Befreiungen greift (Z 6.193 OECD-VPL): der Steuerpflichtige gewährt vollen Einblick in die ex-ante-Prognoserechnung und kann nachweisen, dass die Differenz zwischen ex-ante- und ex-post-Wert unvorhersehbaren Entwicklungen…
…werden, sowie in der Folge tatsächlich für den Zugriff des Leistungsempfängers verfügbar sein. Technisch bedingte Verzögerungen wie zB bei der E-Mail-Zustellung oder dem Upload zu einem Server sind unbeachtlich, wenn die elektronischen Belege sofort im DEP sowie zeitnah in einem revisionssicheren Speicher (vgl…
…Ein einmaliges Überschreiten der Wertgrenze, das voraussichtlich nicht von Dauer sein wird, bedingt keine Überbetonung. Zur Ermittlung der Wertgrenze wird auf den Zeitpunkt des Erwerbs abgestellt. Bei ausländischen Spezialfonds ist eine Veranlagung in mindestens 5 Immobilien ausreichend. Zudem ist eine Wertgrenze von 40% des Fondsvermögens…
31.1.10. Befreiungen 31.1.10.1. Befreiungen im AVG Rz 1813: Von den Bundesverwaltungsabgaben sind gemäß § 78a AVG befreit: Die Erteilung von Rechtsbelehrungen und die Erstellung von Kopien oder Ausdrucken von Akten oder Aktenteilen; die Bestimmung der Gebühren der nichtamtlichen Sachverständigen und nichtamtlichen…
…Organisationen weitere Gebührenbefreiungen. 2.1.1. Persönliche Befreiungen Rz 18: Persönliche Gebührenbefreiung bedeutet, dass die Person, die als Gebührenschuldner in Betracht kommt, von der Entrichtung der Gebühr befreit ist. Die Befreiung kommt dieser natürlichen oder juristischen Person entweder zur Gänze (zB § 2 Z 1 GebG…
…Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) zugelassen und zur Verwendung im Bereich des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Justizwache oder des Bundesheeres bestimmt sind. Näheres zur Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer siehe Rz 130 ff. C.2.2.2. Kraftfahrzeuge für die Feuerwehr, den Rettungsdienst sowie Krankenwagen (§ 2 Abs…
…Rz 681: In die Steuerbefreiung sind Kraftfahrzeuge einbezogen, die als Begleitfahrzeuge für Sondertransporte (Schwertransporte) eingesetzt werden. Voraussetzung der Befreiung ist, dass das Kraftfahrzeug zu mehr als 80% als Begleitfahrzeug für Sondertransporte eingesetzt wird. B.3.8.1.2. Fahrschulkraftfahrzeuge Rz 682: Der Inhalt des Begriffs…
…A.3.6.1.1. Benutzung des Kraftfahrzeuges Rz 201: Voraussetzung für alle Befreiungen ist die vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges durch den Menschen mit Behinderung zur persönlichen Fortbewegung. Die vorwiegende Verwendung muss zur Erlangung der Befreiung glaubhaft gemacht werden (z.B. Bejahung einer diesbezüglichen außergewöhnlichen…
…zu tragen hat (§ 2 Z 1 GebG) 2.3.1.1. Allgemeines Rz 24: Die persönliche Befreiung des Bundes ist uneingeschränkt und umfasst alle von ihm im hoheitlichen und privatwirtschaftlichen Bereich verwirklichten Tatbestände des GebG, sie erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die dem Rechtssubjekt Republik…
10.13.8. Gebührenbefreiungen Rz 656: Im GebG sind nachstehende sachliche Befreiungen angeführt (§ 14 TP 14 Abs. 2 GebG): | Z 1 | Armutszeugnisse, auch als Beilagen gebührenpflichtiger Eingaben und Protokolle | Z 2 | Zeugnisse, die im öffentlichen Fürsorgewesen beizubringen sind | Z 3…
…Näheres zur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich elektrisch angetrieben werden bzw. für Kraftfahrzeuge mit ausschließlich emissionsfreien Antriebsarten siehe Rz 100 bis 108. D.2.8. Krafträder, deren Hubraum 100 cm³ nicht übersteigt Rz 1640: Die Ausführungen zur Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer…
…andererseits; den Kreditinstituten stehen ausländische Kreditinstitute und Finanzinstitute gleich, die zur Erbringung von Bankgeschäften iSd § 1 Abs. 1 BWG berechtigt sind. Rz 1604: Ob ein Kreditinstitut iSd Befreiung nach § 33 TP 21 Abs. 2 Z 2 GebG vorliegt, ergibt sich aus den Bestimmungen des BWG…
10.7.3. Befreiungen Rz 514: Gebührenfrei ist nach § 14 TP 8 Abs. 2 Z 1 GebG der Antrag auf Erteilung eines Visums für Forscher aus Drittstaaten, die sich iSd Empfehlung 2005/761/EG, ABl. Nr. L 289 vom 03.11.2005 S. 23, zu…
…der Zeitpunkt der Lieferung (Z 4) Eigenverbrauchs ist dies der Zeitpunkt der Entnahme (Z 4) Änderung der Nutzung ist dies der Zeitpunkt der Nutzungsänderung (Z 4) Rz 243: Von der Befreiung für Menschen mit Behinderungen sind daher auch Fälle mit einem Kaufvertragsdatum vor dem 30…
…Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992) Rz 1419: Mit Abgabenänderungsgesetz 2022, BGBl. I Nr. 108/2022 (Rechtslage seit 1. Jänner 2023), wurde die Befreiungsbestimmung in § 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992 inhaltlich an § 3 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr…
…Akten. | Z 2 | Eingaben im Fürsorgewesen | Ansuchen um eine Maßnahme im Rahmen der öffentlichen Fürsorge sind gebührenfrei | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z 3 | Gesuche um die Verleihung eines Stipendiums sowie Eingaben in Unterrichtsangelegenheiten (einschließlich Begründung und…
…Vergütung | Z 2 bzw. lit. b | Z 3 (erstmalige Zulassung) | Völkerrechtlich privilegierte Personen und Einrichtungen | Steuerbefreiung von der Einfuhrumsatzsteuer | Direkte / unmittelbare Befreiung | Fahrzeugerwerb im Inland - Lieferung (Z 1 und Z 4) | Z 3 bzw. lit. c (sowie Z…
…Kraftfahrzeugsteuer befreit (siehe Rz 200). A.3.6.4.2. Anzeige Rz 326: Der Befreiungsanspruch von der Kraftfahrzeugsteuer ist von der behinderten Person selbst mittels Abgabenerklärung (Formular Kr 21) beim Finanzamt geltend zu machen. Geringfügige Zeitdifferenzen (maximal 14 Tage) zwischen Zulassung eines Kraftfahrzeuges und Überreichung…
2.2. Auswirkungen der Gebührenbefreiungen auf das Gesamtschuldverhältnis Rz 20: Sind von mehreren Beteiligten nur einzelne persönlich befreit, so bleibt die Gebühren- und Haftungsschuld (siehe Rz 1187, Rz 1193) der übrigen Beteiligten davon unberührt. Daran vermögen auch zivilrechtliche Vereinbarungen nichts zu ändern, zumal der öffentlich…