…Jahren ab der Stellung des Ansuchens um Befreiung in der Zulassungsstelle erfolgen und die Befreiung rückwirkend gewährt werden. Wurde das Ansuchen gestellt, wird dieses vorgemerkt und automationsunterstützt geprüft, ob ein Nachweisdokument nachträglich beigebracht wird. Frühestmöglicher Zeitpunkt der nachträglichen Zuerkennung ist der Gültigkeitsbeginn des Nachweisdokumentes bzw…
…gestatten, auch telegraphisch, fernschriftlich oder, soweit es durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen zugelassen wird, im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingereicht werden. Rz 1705: Nach der mit 12. September 1991 in Kraft getretenen Verordnung BGBl. Nr. 494/1991, ist…
…Wege automationsunterstützter Datenübermittlung erteilt. Diese gelten als gerichtliche Abschriften und unterliegen nicht der Gebühr nach dem GebG. 10.3.1.2. Bescheinigungen Rz 343: Hierunter fallen Daten aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR); Abschriften und Bescheinigungen daraus werden in den standesamtlichen Vorschriften meist Scheine oder Bescheinigungen…
…außer diese betreffen Grenzgänger oder sonstige internationale Sachverhalte. Die Frist bis 31.3. des zweitfolgenden Kalenderjahres kann ausschließlich im Rahmen einer automationsunterstützten Quotenregelung mit Zwischenterminen in Anspruch genommen werden. Diese Zwischentermine dienen der gleichmäßigen Verteilung des Arbeitsaufwands der Finanzämter und der Vertreter auf einen längeren…
…zu verstehen. Die Gebührenpflicht ist zwar grundsätzlich vom Vorhandensein eines Schriftstückes abhängig, das Vorliegen von Papier ist jedoch nicht erforderlich (siehe Rz 140). Rz 140: Auch automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebrachte Eingaben und Beilagen, sowie auf diese Weise ergehende Erledigungen, amtliche…
…Bewilligung" und "Anerkennung" ist erkennbar, dass es sich um eine nach außen sichtbare Aktivität der Behörde handeln muss. Erwerbstätigkeiten, zu deren Ausübung kein nach außen erkennbarer behördlicher Anerkennungsakt für die Befähigung (Bescheid, Dekret, Eintragung in eine Liste) erforderlich ist, zu deren Anmeldung die Behörde also…
…der Meldung in das Register zu laufen. Die Frist für die Hemmung der Einsicht verlängert sich diesfalls entsprechend. Binnen zwölf Monaten ab Einlangen des Antrages hat die Registerbehörde diesen bescheidmäßig unter eingehender Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erledigen. Dem Antrag auf Einschränkung der Einsicht…
…Unterschriften oder Stempel unkenntlich geworden sind, das Lichtbild fehlt, den Besitzer nicht mehr einwandfrei erkennen lässt oder Beschädigungen oder Merkmale seine Vollständigkeit, Einheit oder Echtheit in Frage stellen. Dies gilt insbesondere für Behindertenpässe in Papierform. Rz 211: Seit dem Erlass des Bundesministeriums für Arbeit und…
…nicht bezahlten, aber angefallenen) Bundesverwaltungsabgabe anzubringen. Der Sichtvermerk kann automationsunterstützt auf den Schriften angebracht oder bei händischer Aufzeichnung der Bundesverwaltungsabgaben mittels gesondertem Stempelabdruck nachvollziehbar gemacht werden. Verbleibt die Schrift nicht im Verwaltungsakt, hat der Vermerk außerdem die Bezeichnung der Behörde sowie das Datum, an dem…
…Anbringen. Rz 158: Der Begriff der Erledigung umfasst alle Arten schriftlicher Äußerungen der Behörde zu einem Anbringen. Damit sind nicht nur Erledigungen in Bescheidform gemeint. Auch eine nach den jeweiligen Verfahrensgesetzen zulässige andere Form der Schriftlichkeit lässt die Gebührenpflicht im Zeitpunkt der Zustellung der Erledigung…
…für diese Rechtsgeschäfte beantragen. Die Selbstberechnung ist zu bewilligen, wenn die Einhaltung der Gebührenvorschriften gewährleistet ist. Die Bewilligung zur Selbstberechnung erfolgt mit Bescheid bei gleichzeitiger Zuteilung einer Steuernummer. 3.2.3.1. Aufschreibungen (Gebührenjournal) Rz 81: Der zur Selbstberechnung nach § 3 Abs. 4 GebG berechtigte…
…Automationsunterstützte Eingaben, Beilagen und Erledigungen Rz 178: Durch § 11 Abs. 2 GebG wurde der Begriff einer Schrift an die heutigen technischen Möglichkeiten angepasst. Damit ist auch eine automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise (zB mittels Fax oder E-Mail) eingebrachte Eingabe oder Beilage…
…2). Vom Grundsatz, dass schriftliche Anbringen eine Unterschrift aufweisen müssen, sind Anbringen, die auf der Basis einer entsprechenden Rechtsgrundlage im Wege automationsunterstützter Datenübertragung (insbesondere im Verfahren FinanzOnline) bzw. in einer anderen technisch möglichen Weise eingereicht werden, ausgenommen. Bei solchen Anbringen stellt das Fehlen der Unterschrift…
B.10. Bescheinigungspflicht (§ 10 NoVAG 1991) B.10.1. Allgemeines Rz 1150: Bei der Lieferung (steuerbare Vorgänge im Sinne des § 1 Z 1 oder 4 NoVAG 1991) muss der Unternehmer dem Abnehmer des Kraftfahrzeuges (z.B. auch Leasingunternehmen) eine Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, dass…
…Steuerbefreiung Gemäß § 5 Abs. 3 der DBA-Entlastungsverordnung (DBA-EVO) kann durch Bescheid eine Entlastung an der Quelle (Befreiung von der Verpflichtung zur Vornahme des Steuerabzuges) zugelassen werden, wenn sichergestellt ist, dass keine Umgehungsgestaltung vorliegt und das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen oder der inländische Beschäftiger für die…
…Beilagengebühr für elektronische Beilagen | € 3,90 | Beilagengebühr bei Verwendung der Funktion E-ID | € 2,30 Achtung: Auch eine automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebrachte Eingabe (zB per E-Mail oder per E-ID) ist eine schriftliche Eingabe…
Gemäß § 5 des Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen beschlossen wird ("Handwerkerbonus", BGBl. I Nr. 31/2014 - geändert durch BGBl. I Nr. 45/2016) können "Förderungen für das Jahr 2017 nur dann gewährt werden, wenn die reale Veränderung der österreichischen Wirtschaftsleistung…
Konsultationsvereinbarung vom 6. November 2013 zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Bundesministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 15 Absatz 1 des Vertrags vom 4. Oktober 1954 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in…
8.1.2. Begünstigung für die Verwendung der Funktion E-ID (§ 11 Abs. 3 GebG) Rz 143: Für Eingaben und Beilagen, die auf elektronischem Weg unter Inanspruchnahme der Funktion Elektronischer Identitätsnachweis (E-ID; §§ 4 ff E-GovG) eingebracht werden, ermäßigen sich die in den Tarifposten…
27.3.5. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr Rz 1371: Für Bestandverträge besteht für den Bestandgeber (Vermieter, Verpächter, Leasinggeber usw.), der im Inland (Bundesgebiet der Republik Österreich) einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz hat oder eine inländische Betriebsstätte unterhält, die Verpflichtung, die Bestandvertragsgebühr…