RIS AI
4 Treffer514 msnur geltende Fassungen
GMSR Rz 609. Nicht meldende Finanzinstitute (§§ 62 bis 70 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…bzw. der Liste der Rechtsträger, die für die Zwecke von Abschnitt VIII Unterabschnitt B Nummer 1 Buchstabe c des Anhangs I der Richtlinie 2011/16/EU als nicht meldende Finanzinstitute zu behandeln sind. Dies liegt daran, dass für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…Vergabe von öffentlichen Förderungen, öffentlichen Aufträgen oder Konzessionen Gemäß § 9 Abs. 2b WiEReG können öffentliche Einrichtungen, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten öffentliche Mittel als Förderungen vergeben bzw. die öffentliche Aufträge und Konzessionen vergeben, auf Antrag bei der Registerbehörde die Einsicht als Verpflichtete für die Zwecke…

GebR 2025 Rz 48–542.3.3.2. Vereinigungen, die ausschließlich wissenschaftliche, Humanitäts- oder Wohltätigkeitszwecke verfolgen (§ 2 Z 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die ausschließlich wissenschaftliche, Humanitäts- oder Wohltätigkeitszwecke verfolgen (§ 2 Z 3 GebG) 2.3.3.2.1. Begünstigte Vereinigungen Rz 48: Gemäß § 2 Z 3 GebG sind juristische Personen des Privatrechtes (Vereine, aber auch Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen oder Genossenschaften), die ausschließlich wissenschaftliche, humanitäre oder wohltätige Zwecke verfolgen…

GebR 2025 Rz 1118–113016. Gebührenbefreiungen (§ 20 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…dass es ausschließlich der Besicherung eines (auch zukünftigen, noch nicht konkretisierten) Darlehens- oder Kreditvertrages bzw. der im Rahmen des Factoringgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG) getroffenen Vereinbarungen über die Gewährung eines Rahmens für die Inanspruchnahme von Anzahlungen dienen darf. Rz 1125: Die Gebührenbefreiung des…