…abgewiesen, kann diese Entscheidung mit Rechtsmittel bekämpft werden. Diese Beschwerde hat gemäß § 13 iVm § 22 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz aufschiebende Wirkung. Wird der Beschwerde stattgegeben und das Nachweisdokument nachträglich beigebracht, steht die Befreiung ab Überreichung der Abgabenerklärung Kr 21 zu. Rz 306: Die Bestimmung des § 6 Abs. 3…
…ob die Wirkung eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Rz 1097: Eine Bedingung ist ein ungewisses Ereignis, von dem ein Recht abhängig gemacht wird. Von dieser Gesetzesstelle werden sowohl aufschiebende als auch auflösende Bedingungen erfasst. Beispiel 1: Ein…
…Rz 459: Bei Wiedereinsetzungsanträgen, Wiederaufnahmeanträgen, Anträgen auf Ausschluss oder Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung, Anträgen auf Bewilligung der Verfahrenshilfe und sonstigen Eingaben (zB Eingaben im Vergabeverfahren) ist wie folgt vorzugehen: Auf der Zahlungsanweisung ist als Verwendungszweck die Geschäftszahl des betreffenden Verfahrens anzugeben; ist eine solche Geschäftszahl…
…dass der Schuldner, solange er von der Abtretung nicht verständigt wurde, mit schuldbefreiender Wirkung an den Altgläubiger leisten kann. Rz 1573: Ein gebührenpflichtiger Tatbestand wird nur durch eine entgeltliche Zession verwirklicht. Rz 1574: Eine Gebührenpflicht nach § 33 TP 21 Abs. 1 GebG tritt nur ein…
…Begünstigtenkreis ("Die Nachkommen des Stifters in gerader Linie") zu melden. Nicht zu melden sind Personen, die erst nach Eintritt einer aufschiebenden Bedingung ihre Stellung als Begünstigte erhalten. Erst nach dem Eintritt der Bedingung (und dem Beginn der Stellung als Begünstigter iSd PSG) besteht eine Verpflichtung…
…Einheitswertbescheid voraus; weiters muss der Bescheid den Beteiligten gegenüber zugestellt sein oder (nach § 101 Abs. 3 BAO) als zugestellt gelten. Zur Wirkung gegen den Rechtsnachfolger (und den Nachfolger im Besitz), auf den der Gegenstand der Feststellung nach dem Feststellungszeitpunkt übergegangen ist oder übergeht, siehe § 191…