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6 Treffer545 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1540–155027.9. Vergleiche (außergerichtliche) (§ 33 TP 20 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.9. Vergleiche (außergerichtliche) (§ 33 TP 20 GebG) 27.9.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1540: Der Gebühr unterliegen ausschließlich außergerichtliche Vergleiche. Ein Vergleich ist iSd § 1380 ABGB ein Neuerungsvertrag, durch den streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas…

GebR 2025 Rz 1551–156027.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Im Übrigen wird zur Bewertung der Leistungen auf § 26 GebG (siehe Rz 1163 ff) verwiesen. Rz 1553: Der Gebührensatz beträgt grundsätzlich 2%, bei außergerichtlichem Vergleich über (gerichts-)anhängige Rechtsstreitigkeiten 1%. Rz 1554: Nicht bei "Gericht" anhängig sind Rechtsstreitigkeiten vor Schiedsgerichten (zB der Börse, Kammern; vgl…

GebR 2025 Rz 1131–113517. Zusätze und Nachträge (§ 21 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1133: Ein Vergleich kann infolge seines Charakters als ein die vorherigen Rechtsgeschäfte aufhebender Neuerungsvertrag niemals ein nach § 21 GebG zu beurteilender Nachtrag oder Zusatz zu einem vorhergegangenen Rechtsgeschäft sein, da durch ihn alle früheren Rechtsgeschäfte aufgehoben werden. Im Falle eines außergerichtlichen Vergleiches ist unabhängig von…

GebR 2025 Rz 1025–103911.2. Begriff der Urkunde (§ 15 Abs. 2 GebG und § 18 Abs. 2 bis 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Weise errichtet wurde. Beispiel: Über einen außergerichtlichen Vergleich wird eine Urkunde im Ausland errichtet. Die Gebührenschuld entsteht mangels Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäftes nicht. Im Inland wird die Forderungsbestreitung darauf hin mittels Erklärung bei Gericht zurückgezogen. Wird der Vergleich in der Erklärung umschrieben (Vertragsdatum, Gegenstand des Vergleiches…

GebR 2025 Rz 1000–100511. Gebührenpflichtige Rechtsgeschäfte (§ 15 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…siehe Rz 1480 ff); Glücksverträge (§ 33 TP 17 GebG; siehe Rz 1490 ff); Hypothekarverschreibungen (§ 33 TP 18 GebG; siehe Rz 1520 ff); Vergleiche (außergerichtliche) (§ 33 TP 20 GebG; siehe Rz 1540 ff); Zessionen (§ 33 TP 21 GebG; siehe Rz 1570 ff); Wechsel (§ 33 TP 22…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…ermöglichen; d)Angabe der betroffenen Besteuerungszeiträume; e)Kopien der betreffenden Steuerveranlagungen bzw. Steuerbescheide, Betriebsprüfungsberichte oder von vergleichbaren Unterlagen, die zu der behaupteten abkommenswidrigen Besteuerung geführt haben; f)detaillierte Angaben zu allen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, die in einem der Vertragsstaaten von den betroffenen Personen beantragt wurden…