…Die Haftung setzt die Schuld eines anderen voraus. Es handelt sich also um das Einstehenmüssen für eine fremde Schuld (VwGH 20.4.1989, 89/16/0009). Die Haftungsschuld ist demnach vom Entstehen einer persönlichen Gebührenschuld beim Gebührenschuldner (siehe Rz 1176 ff) abhängig. Die abgabenrechtliche Haftung…
…Wurde die Gebühr zu Unrecht nicht entrichtet, ist sie mit Bescheid gemäß § 202 BAO gegenüber dem abgabenrechtlichen Haftungspflichtigen (Rechtsträger der Zulassungsstelle) geltend zu machen. 10.14.4. Haftung für die Gebühr Rz 698: Nach § 14 TP 15 Abs. 3 GebG haftet der Rechtsträger der Zulassungsstelle…
3.21. Elektrizitätsabgabe Rz 153: Für die Erhebung der Elektrizitätsabgabe ist das für die Erhebung der Umsatzsteuer des Abgabenschuldners zuständige Finanzamt zuständig. Diese Norm kann entweder eine Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. Abgabeschuldner ist gemäß § 3 Abs. 1 Elektrizitätsabgabegesetz der…
2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…
3.3. Stabilitätsabgabe Rz 122: Die Erhebung der Stabilitätsabgabe obliegt dem Finanzamt für Großbetriebe (§ 8 StabAbgG). 3.4. Umgründungssteuergesetz 3.4.1. Allgemeines Rz 123: Das Umgründungssteuergesetz teilt punktuell Zuständigkeiten einem der beiden Finanzämter zu und bezieht sich dabei entweder auf die Zuständigkeit zur Erhebung…
3.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen Rz 138: Die Erhebung dieser Abgabe (dh. die Berechnung und Auszahlung der Beihilfen und Ausgleichszahlungen gemäß §§ 1 bis 3 GSBG sowie die Entgegennahme der Beträge gemäß § 9 GSBG und der Kostenerstattungen im Sinne des § 4 Abs. 4 der V…
…Versicherungssteuer zu berechnen und für Rechnung des Versicherungsnehmers zu entrichten. Der Versicherungsnehmer hat die motorbezogene Versicherungssteuer entsprechend der für die Versicherungsprämie vereinbarten Zahlungsweise an den Versicherer zu zahlen. Im Versicherungsschein ("Polizze") sind die Bemessungsgrundlage und die Steuer gesondert auszuweisen. Rz 1732: Die Haftung erlischt gemäß …
B.4. Abgabenschuldner (§ 4 NoVAG 1991) B.4.1. Lieferung (§ 4 Z 1 NoVAG 1991) Rz 750: Abgabenschuldner ist im Falle der Lieferung (§ 1 Z 1 und 4 NoVAG 1991) der Unternehmer (im Regelfall der Fahrzeughändler), der die Lieferung ausführt. Wirtschaftlich trifft die Steuerlast im…
…der Einkommen- oder Körperschaftsteuer bzw. der Umsatzsteuer im Allgemeinen zuständig ist. Der Begriff "Angelegenheiten des Steuerabzuges" umfasst auch die Geltendmachung der Haftung des Abfuhrverpflichteten. Die allgemeine Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe schließt dessen Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Angelegenheiten der Abzugsteuern mit ein (§ 61 Abs…
…1 Abs. 3 BAO). Zur Erhebung gehört die Ermittlung des Sachverhaltes, die Festsetzung der Abgabe, ihre Einhebung (einschließlich Rückzahlung und Nachsicht sowie Erlassung von Haftungsbescheiden [zB VwGH 6.8.1996, 93/17/0093; VwGH 24.6.2010, 2010/16/0014].) und zwangsweise Einbringung (vgl. zB…
3.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen Rz 105: Für Anträge auf die bescheidmäßige Feststellung, dass die Voraussetzungen für die erstmalige Zuerkennung der Spendenbegünstigung erfüllt sind, für den Widerruf dieser Feststellung sowie für die Aufnahme in die und die Führung der Liste spendenbegünstigter Einrichtungen ist das Finanzamt…
… 101 Abs. 1 EStG 1988 bezeichnet dieses Finanzamt als "sein" Finanzamt. Der Begriff "Angelegenheiten des Steuerabzuges" umfasst auch die Geltendmachung der Haftung des Abfuhrverpflichteten. Die allgemeine Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe schließt dessen Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Angelegenheiten der Abzugsteuern mit ein (§ 61 Abs…
3.28. Normverbrauchsabgabe Rz 161: Für die Erhebung der Normverbrauchsabgabe ist in jenen Fällen, in denen der Abgabenschuldner ein Unternehmer iSd § 2 UStG 1994 ist, das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt zuständig (§ 11 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991). Diese Norm kann somit…
…Fonds gemäß Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 (§ 9 Abs. 2 und Abs. 3 Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015) die Geltendmachung der Haftung des Rechtsträgers (Fondsgesellschaft) und des steuerlichen Vertreters für die Richtigkeit von Meldungen gemäß § 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 und § 40 Abs…
…der 15. Tag des auf den Zeitpunkt der Selbstberechnung zweitfolgenden Monats. 3.2.4.5.2. Haftung des Parteienvertreters Rz 98: Die Parteienvertreter haften für die Entrichtung der selbst berechneten Gebühr, nicht hingegen für die Richtigkeit der Selbstberechnung. 3.2.4.5.3. Entzug der…
…Fassung vor BGBl. I Nr. 108/2022 - nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes für die Berechtigung zur Akteneinsicht auf ein gesondertes abgabenrechtliches Interesse der Partei nicht angekommen ist (siehe insbesondere VwGH 29.5.2018, Ro 2017/15/0021 sowie VwGH 24.3.2021, Ra 2018/13…
2.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt Rz 70: Das Finanzamt für Großbetriebe hat keine umfassende Zuständigkeit für alle (bundesrechtlich geregelten) Abgaben, sondern nur für jene, die ein in § 61 Abs. 1 BAO genannter Abgabepflichtiger zu entrichten hat und nur sofern die Abgabe nicht gemäß § 61 Abs…
…der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Abzugsverpflichteten zuständig ist (§ 96 Abs. 2 EStG 1988). Dies umfasst auch die Geltendmachung der Haftung des Abfuhrverpflichteten. Die allgemeine Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe schließt dessen Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Angelegenheiten der Abzugsteuern mit ein (§ 61 Abs. 3 BAO)…
3.12. Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 Rz 144: Für die Erhebung der Stempel- und Rechtsgebühren ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 60 Abs. 1 BAO). Im GebG selbst werden beispielsweise folgende Aufgaben des Finanzamtes Österreich ausdrücklich erwähnt: Aufgaben im Zusammenhang mit der Selbstberechnung (§ 3 GebG…
2.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO Rz 40: § 60 Abs. 2 BAO enthält einen Katalog an Aufgaben, die eine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich vorsehen. Diese "punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich…