RIS AI
4 Treffer589 msnur geltende Fassungen
PV-Erlass Rz 100–1093. Energiegemeinschaften
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

3. Energiegemeinschaften 3.1. Allgemeines Rz 100: Eine Energiegemeinschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmern zur gemeinsamen Produktion, Speicherung und Verwertung von Energie. 3.1.1. Rechtsgrundlagen Rz 101: Bereits seit dem Jahr 2017 besteht die Möglichkeit der gemeinsamen Erzeugung und Nutzung von Strom…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…SE-Gesetz dualistisch (Vorstand und Aufsichtsrat) oder monistisch (Verwaltungsrat) ausgestaltet werden kann. Bei der SE bestehen besondere Anforderungen an die Gründung, da diese nur durch den grenzüberschreitenden Zusammenschluss von AG oder SE durch Verschmelzung, Gründung einer Holding SE oder Umwandlung erfolgen kann. Gemäß § 5a Abs…

PV-Erlass Rz 1–51. Allgemeines und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Diese Form findet man insbesondere dort, wo eine Stromversorgung durch das Ortsnetz nicht möglich ist (zB bei Schutzhütten). 1.1.2. Energiegemeinschaften Rz 2: Eine Energiegemeinschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmern zur gemeinsamen Produktion, Speicherung und Verwertung von Energie. [Grafik]   Abbildung 2:…

GebR 2025 Rz 1146–114917.2.3. Vertragsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…0086). Rz 1148: Nach § 42 UmgrStG sind Rechtsgeschäfte, mit denen anlässlich eines gebühren- oder kapitalverkehrsteuerbegünstigten Vorganges nach Artikel III (Einbringung), nach Art. IV (Zusammenschluss), nach Art. V (Realteilung) oder nach Art. VI (Spaltung) UmgrStG eine Vertragsstellung übertragen wird (Vertragsübernahme), von den festen Gebühren und Rechtsgeschäftsgebühren…