…SE-Gesetz dualistisch (Vorstand und Aufsichtsrat) oder monistisch (Verwaltungsrat) ausgestaltet werden kann. Bei der SE bestehen besondere Anforderungen an die Gründung, da diese nur durch den grenzüberschreitenden Zusammenschluss von AG oder SE durch Verschmelzung, Gründung einer Holding SE oder Umwandlung erfolgen kann. Gemäß § 5a Abs…
…könnte eine andere Art von Geschäftsvorfall (zB eine Dienstleistung) vorliegen (Z 10.208rev 10.208 OECD-VPL). Im Rahmen der Verrechnungspreisanalyse muss außerdem identifiziert werden, ob die Captive-Insurance-Gesellschaft Kontrollfunktionen betreffend die wirtschaftlich signifikanten Risiken in Zusammenhang mit der Versicherungsfunktion (insb. das Versicherungsrisiko) ausübt …
…vom Juni 2016Februar 2019 zu Sec. VIII.A). Wird ein Rechtsträger von verschiedenen Rechtsträgern und allenfalls auch natürlichen Personen verwaltet, ist es ausreichend, wenn ein einziger dieser Rechtsträger ein Einlageninstitut, ein Verwahrinstitut, eine spezifizierte Versicherungsgesellschaft oder Investmentunternehmen nach § 59 Abs. 1 Z 1 GMSG ist…
…Rz 100: Eine Energiegemeinschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmern zur gemeinsamen Produktion, Speicherung und Verwertung von Energie. 3.1.1. Rechtsgrundlagen Rz 101: Bereits seit dem Jahr 2017 besteht die Möglichkeit der gemeinsamen Erzeugung und Nutzung von Strom in Form gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen nach…
…eine Stromversorgung durch das Ortsnetz nicht möglich ist (zB bei Schutzhütten). 1.1.2. Energiegemeinschaften Rz 2: Eine Energiegemeinschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmern zur gemeinsamen Produktion, Speicherung und Verwertung von Energie. [Grafik] Abbildung 2: Energiegemeinschaft Quelle: Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften (https:/…
…unmittelbaren Beziehung zu den Arbeitnehmern/Versicherungsscheininhabern steht und in der Regel nicht in der Lage sein wird, Informationen über die Ansässigkeit der Versicherungsnehmer zu beschaffen. 7.3. Zusammenfassung von Konten (§§ 51 bis 53 GMSG) 7.3.1. Zusammenfassung von Konten natürlicher Personen und von Rechtsträgern (…