…Beilagen, Zeugnisse) und die Bundesverwaltungsabgaben zu entrichten. 10.14.1.1. Zulassungsschein (Zulassungsbescheinigung) Rz 683: Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen gemäß § 36 KFG 1967 auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur verwendet werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind oder mit ihnen behördlich bewilligte Probe- oder Überstellungsfahrten…
…Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 692: Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Unterzeichnung oder…
…wie Fahrerqualifizierungsnachweise (TP 22), Ausweise für Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi) (TP 21), Führerscheine (TP 16), Zulassungsscheine und Überstellungsfahrtscheine (TP 15), Waffendokumente (TP 11), Reisedokumente (TP 9), Einreise- und Aufenthaltstitel sowie Dokumentationen (TP 8) sind die Gebühren jedenfalls vor Aushändigung der Schrift zu entrichten (siehe Rz…
…GebG, siehe Rz 530 ff) Waffendokumente (§ 14 TP 11 GebG, siehe Rz 570 ff) Ausländerbeschäftigungsverfahren (§ 14 TP 12 GebG; siehe Rz 590 ff) Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine (§ 14 TP 15 GebG, siehe Rz 680 ff) Führerscheine (§ 14 TP 16 GebG, siehe Rz 710 ff) Eheschließung (…
…2 Z 22 GebG für die von Zulassungsstellen iSd § 40a KFG 1967 ausgestellten Bestätigungen in Typenscheinen über die Zulassung); Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine, die von Zulassungsbehörden des Bundes oder der Länder ausgestellt werden (siehe auch Rz 680; zur Gebührenpflicht bei den privaten Zulassungsstellen siehe Rz…
…Befreit sind feste Gebühren nach dem Gebührengesetz (§ 35 Abs. 5 Z 1 GebG) für die notwendige Ersatzausstellung von gebührenpflichtigen Schriften (zB Reisepässe, Führerscheine, Zulassungsscheine, Gewerbescheine); die im Zusammenhang mit der Schadensfeststellung, Schadensabwicklung und Schadensbereinigung ausgestellten oder vorgelegten Schriften (zB Baubewilligungen, Zulassungen von PKW). Voraussetzung für…
A.3.6.1.2.2. Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) Rz 213: Für die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, der Normverbrauchsabgabe bis zum 1. Juli 2021 und der motorbezogenen Versicherungssteuer bis zum 1. Dezember 2019 kann bzw. konnte die Behinderung durch Vorlage eines…
Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967) Rz 17: Ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit mindestens vier Rädern; zwei Räder mit einer gemeinsamen Nabe oder Zwillingsräder zählen als ein Rad. Diese umfassen gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 KFG 1967 folgende Untergruppen, wobei diese kraftfahrzeugsteuerrechtlich unterschiedlich zu beurteilen…
B.1.1.2. Lieferung von im Vergütungsverfahren befreiten Kraftfahrzeugen Rz 405: (Rechtslage ab 1. Juli 2021) Unter die Steuerpflicht des § 1 Z 1 NoVAG 1991 fällt auch die Lieferung von Kraftfahrzeugen, die anschließend im Vergütungsverfahren nachgemäß § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 befreite Vorgänge betreffenim…