…Normverbrauchsabgabe berechnet und abführt. SieAuch eine errechnete Normverbrauchsabgabe in Höhe von Null Euro ist auf der Bescheinigung zu vermerken. Die Bescheinigung ist der Zulassungsbehörde zur Überprüfung vorzulegen (siehe Rz 1301 bis 1307). B.10.2. Inhalt der Bescheinigung Rz 1151: Die Bescheinigung gemäß § 10 NoVAG…
…Die Zulassung ist in § 37 KFG 1967 geregelt, die örtliche Zuständigkeit der inländischen Zulassungsbehörde richtet sich nach dem dauernden Standort des Kraftfahrzeuges gemäß § 40 Abs. 1 zweiter Satz KFG 1967. Als dauernder Standort eines Kraftfahrzeuges gilt für die Bestimmung der örtlich zuständigen Behörde im inländischen…
…die Verwendung (Fahrtenbuch) Rz 126: Als Hinweis für eine Nutzung für den begünstigten Zweck kann bei der Beurteilung der Steuerfreiheit die von der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Verwendungsbestimmung herangezogen werden. In Betracht kommende Verwendungsbestimmungen gemäß Anlage 4 Zulassungsstellenverordnung: 63: ausschließlich oder vorwiegend für die…
…oder der Kraftfahrzeugsteuer besteht nicht. Rz 150: Als Hinweis für eine Nutzung für den begünstigten Zweck kann bei der Beurteilung der Steuerfreiheit die von der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Verwendungsbestimmung herangezogen werden. In Betracht kommende Verwendungsbestimmungen gemäß Anlage 4 Zulassungsstellenverordnung: 25: Taxigewerbe 29: Ausflugs-…
…2 Abs. 1 Z 10 KfzStG 1992) Rz 1420: Steuerfrei sind Kraftfahrzeuge, für welche die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichentafeln bei der Zulassungsbehörde für eine bestimmte Mindestdauer körperlich hinterlegt werden. Die Steuerbefreiung beginnt mit dem auf die Hinterlegung folgenden Tag und endet mit dem Tag, welcher…
…gebührenpflichtiges Zeugnis, sofern nicht eine gebührenfreie amtliche Mitteilung vorliegt (siehe Rz 635 ff); Von Behörden ausgestellte Typenscheine, sowie von Zulassungsbehörden in Typenscheinen über die Zulassung des polizeilichen Kennzeichens an einen späteren Erwerber des Kraftfahrzeuges ausgestellte Bestätigungen (VwGH 24.10.1968, 0628/68; vgl. aber die…
…Fahrtenbuch). Rz 114: Als Hinweis für eine Nutzung für den begünstigten Zweck kann bei der Beurteilung der Steuerfreiheit die von der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Verwendungsbestimmung herangezogen werden. In Betracht kommende Verwendungsbestimmungen gemäß Anlage 4 Zulassungsstellenverordnung: 62: zur Verwendung für den Rettungsdienst einer Gebietskörperschaft…
…Nutzbarkeit zu Einsatzzwecken im Rahmen der Aufgaben des Sicherheitsdienstes vorliegen. Eine luxuriöse oder nur dem Komfort dienende Ausstattung spricht gegen die Eigenschaft als Einsatzfahrzeug. Zudem kann die von der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung einzutragende Verwendungsbestimmung herangezogen werden. In Betracht kommende Verwendungsbestimmungen gemäß Anlage 4 Zulassungsstellenverordnung:…
10.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 692: Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt…
10.14. Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine (§ 14 TP 15 GebG) 10.14.1. Gegenstand der Gebühr Rz 680: Die Gebühr für Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) ist eine Pauschalgebühr; neben dieser fallen im Zulassungsverfahren keine weiteren Gebühren nach dem GebG und auch keine Bundesverwaltungsabgaben an. Rz 681: Nach…
B.12.10. Anwendungsfälle B.12.10.1. Lieferung/Verbringung durch den Zulassungsbesitzer Rz 1271: Der Vergütungsanspruch nach § 12a Abs. 1 TS 1 NoVAG 1991 wird dann ausgelöst, wenn ein Kraftfahrzeug durch den Zulassungsbesitzer selbst nachweislich ins Ausland verbracht oder geliefert wird. Vergütungsberechtigt ist regelmäßig…