…über Befragungen, eidesstattliche Erklärungen oder Zeugenaussagen; (iv) angemessene Gebühren und Ausgaben, welche nach Maßgabe des anzuwendenden Rechts betragsmäßig festgesetzt werden und bei einer Person anfallen, die freiwillig in Österreich oder Guernsey zu einer Befragung, eidesstattlichen Erklärung oder Zeugenaussage im Zusammenhang mit einem bestimmten Auskunftsersuchen erscheint;…
…Amtshandlungen, die durch Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) veranlasst worden sind. Rz 1814: Ebenfalls von den Bundesverwaltungsabgaben ausgenommen ist die Bestimmung von Zeugen- und Beteiligtengebühren. Rz 1815: Die Befreiungstatbestände des § 78a AVG sind auch auf Verwaltungsabgaben außerhalb der BVwAbgV, wie beispielsweise solche nach …
…Notare; jeder, der eine Urkunde als Bevollmächtigter oder ein Gedenkprotokoll als Zeuge unterfertigt oder eine im Ausland errichtete Urkunde (bzw. deren beglaubigte Abschrift) im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld in Händen hat. Rz 1211: Kommt die persönliche Gebührenfreiheit nicht allen in Betracht kommenden Gebührenschuldnern zu…
…Externistenprüfungen, Nostrifikation ausländischer Zeugnisse und Ersatzbestätigungen für verlorene Zeugnisse | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z 4 | Eingaben in Abgabensachen | Diese Befreiung umfasst Eingaben an Verwaltungsbehörden des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde in Abgabensachen sowie an die Verwaltungsgerichte. |…
…da diese gemäß § 14 Tarifpost 6 Abs. 5 Z 17 GebG von der Gebührenpflicht befreit sind. Rz 452: Nicht als sonstige Eingaben zu vergebühren sind Eingaben von Zeugen und Auskunftspersonen zur Erlangung der gesetzlich vorgesehenen Zeugengebühren gemäß § 14 Tarifpost 6 Abs. 5 Z 13 GebG…
…Erledigungsentwürfe Aktenvermerke (§ 89 BAO) Auszüge des Abgabenkontos Schriftverkehr mit anderen Abgabenbehörden (zB Amtshilfeersuchen) Niederschriften zB über die Einvernahme von Zeugen oder Auskunftspersonen (die Identität solcher Personen darf dem Abgabepflichtigen gegenüber nicht geheim gehalten werden) schriftliche Weisungen der Oberbehörde Akten eines Finanzstrafverfahrens, wenn sich die Abgabenbehörde…
…Die erhöhte Mitwirkungspflicht hat beispielsweise zur Folge, dass es am Abgabepflichtigen liegt, Beweise für die Aufhellung auslandsbezogener Sachverhaltselemente beizuschaffen oder im Ausland lebende Zeugen zu kontaktieren und stellig zu machen (vgl. EStR 2000 Rz 1123). Weiters ist beispielsweise bereits während der Geschäftstätigkeit dafür Vorsorge zu…